Ludwigshafen
Einfahrtsberechtigungen
Für das Befahren des Werksgeländes Ludwigshafen, sowie die Außenstellen Friesenheimer Insel, Kläranlage und Limburgerhof ist es notwendig eine entsprechende Einfahrtsgenehmigung bei der Standortsicherheit zu beantragen. Es wird unterschieden zwischen Temporär- und Dauereinfahrten:
Temporäreinfahrt: Diese Einfahrt kann für die Dauer eines Auftrages, z.B. eine Abstellung, nur zusammen mit der Erstellung eines Temporärausweises angelegt werden. Eine Temporäreinfahrt hat eine Gültigkeit von maximal 5 Tagen. Die Beantragung einer solchen Einfahrt erfolgt mit der Beantragung des Temporärausweises.
Dauereinfahrt: Dauereinfahrten können ausschließlich für Dauerausweisinhaber ausgestellt werden. Dauereinfahrten sind maximal 1 Jahr gültig.
Hinweis: Die zu beantragenden Einfahrtsgenehmigungen werden ausschließlich auf den Hauptkontraktor ausgestellt. Die maximale Anzahl an Einfahrtsgenehmigungen orientiert sich an der Anzahl der aktiven Dauerausweise. Eine Nutzung der Einfahrt ist sowohl vom Hauptkontraktor selbst, als auch vom Subkontraktor möglich. Die Verwaltung obliegt dem Hauptkontraktor.