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Tagesordnung

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 24. Februar 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind auf unserer Website unter www.basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und dort zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 der BASF SE in Höhe von 3.945.862.069,00 € eine Dividende von 3,30 € je gewinn­bezugs­berechtigte Aktie auszuschütten. Bei Annahme dieses Ausschüttungs­vorschlags beträgt die auf die am Tag der Feststellung des Jahresabschlusses (24. Februar 2021) für das Geschäftsjahr 2020 gewinn­bezugs­berechtigten 918.478.694 Aktien entfallende Dividendensumme 3.030.979.690,20 €.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden Bilanz­gewinn von 914.882.378,80 € in die Gewinnrücklage einzustellen.

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptver­sammlungs­beschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am Dienstag, den 4. Mai 2021, fällig.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Dr. Alexander C. Karp hat sein Mandat am 22. Juli 2020 aus beruflichen Gründen niedergelegt. Auf Antrag des Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft hat das Amtsgericht Ludwigshafen mit Beschluss vom 8. Oktober 2020 Herrn Liming Chen (60), Chairman der IBM Greater China Group, gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz zum Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE bestellt.

Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 der Satzung sollen im Fall des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds in der jeweils nächsten Hauptversammlung nach dem Ausscheiden Ersatzwahlen stattfinden. Die Wahl erfolgt nach § 10 Abs. 4 Satz 1 der Satzung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Dr. Alexander C. Karp, das heißt bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2024.

Im Aufsichtsrat müssen gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 SE-Ausführungsgesetz Frauen und Männer mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein. Bei einer Gesamtzahl von zwölf Mitgliedern müssen dem Aufsichtsrat danach mindestens vier Frauen und vier Männer angehören. Nach dem Ausscheiden von Dr. Alexander C. Karp gehörten dem Aufsichtsrat vier Frauen und sieben Männer an, so dass bei der Nachwahl sowohl eine Frau als auch ein Mann gewählt werden kann.

Der Aufsichtsrat schlägt basierend auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses vor,

Liming Chen, Peking/China,
Chairman IBM Greater China Group,

mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 für drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist nicht an den Wahlvorschlag gebunden. Mit der Wahl von Liming Chen werden nach Einschätzung des Nominierungsausschusses die vom Aufsichtsrat beschlossenen Grundsätze für die Zusammensetzung, einschließlich des Kompetenzprofils, und das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats eingehalten. Die Grundsätze für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat sind im Corporate- Governance-Bericht 2020 veröffentlicht, der als Bestandteil des BASF-Berichts 2020 im Internet unter www.basf.com/bericht zugänglich ist.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Liming Chen als unabhängig einzustufen. Er steht in keiner einen Interessenkonflikt begründenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur BASF SE oder eines ihrer Konzernunternehmen, zu den Organen der BASF SE oder zu einem wesentlich an der BASF SE beteiligten Aktionär.

Der Lebenslauf von Liming Chen mit Angaben über Mandate in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sowie weitere Informationen sind unter Ziffer III. der EInladung zur Hauptversammlung 2021 zu finden.

Letzte Aktualisierung 18. März 2021