Investoren

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Die nächste Hauptversammlung findet am Freitag, 2. Mai 2025, statt.

Am Tag der Hauptversammlung stellten wir Ihnen einen Live-Webcast der Rede des BASF-Vorstandsvorsitzenden sowie die Rede zum Download zur Verfügung. 

Aktionärinnen und Aktionäre konnten mit ihrer Aktionärsnummer und ihrem Zugangspasswort die gesamte Hauptversammlung über den Online-Service verfolgen.

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wurde live übertragen und wird als Aufzeichnung für zwei Jahre auf der Webseite unter www.basf.com/hauptversammlung angeboten.

Wenn Sie Fragen zur Hauptversammlung haben, wenden Sie sich bitte an unser Aktionärstelefon unter +49 (621) 60-99888 (Montag bis Freitag, 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr MEZ) oder senden Sie uns eine E-Mail an hv-service@basf.com.

Sie können Informationsmaterial online anfordern.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Wir werden die entsprechenden Voraussetzungen und Fristen im Jahr 2025 rechtzeitig veröffentlichen.

Wir werden die entsprechenden Voraussetzungen und Fristen im Jahr 2025 rechtzeitig veröffentlichen.

Wir werden die entsprechenden Voraussetzungen und Fristen im Jahr 2025 rechtzeitig veröffentlichen.

Nach der Hauptversammlung der BASF SE am 25. April 2024 können Sie sich Ihre Abstimmbestätigung im Online-Service unter www.basf.com/hv-service herunterladen, diese wird bis 27. Mai 2024 verfügbar sein.

Wir werden die entsprechenden Voraussetzungen und Fristen im Jahr 2025 rechtzeitig veröffentlichen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, wurden im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Im Online-Service unter www.basf.com/hv-service können Sie mit Ihrer Aktionärs-Nr. und einem Zugangspasswort Ihre im Aktienregister hinterlegten Aktionärsdaten einsehen und Ihre dort hinterlegten Eingaben aktualisieren. Namensänderungen erfolgen ausschließlich über Ihre Depotbank.

Organisatorische Hinweise

BASF spart Kosten in Europa und hat auch die Hauptversammlung schlank aufgestellt. Aus diesem Grund fand am Tag der Hauptversammlung kein eigenes Werkrundfahrtprogramm statt.

Interessierte haben auch zukünftig die Gelegenheit, das Besucherzentrum zu besuchen und an Werkrundfahrten teilzunehmen (entsprechend des angepassten Angebots). Anmeldemöglichkeiten gibt es unter: Visitor Center.

BASF stellte rund 1.650 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung: Davon befanden sich rund 650 Plätze im Parkhaus Rosengarten. Rund 1.000 Plätze fanden Sie auf dem BASF-Parkplatz Z 215 (Einfahrt über Anilinstraße, Bushaltestelle Carl-Bosch-Straße) in Ludwigshafen. 

Am Tag der Hauptversammlung verkehrten ab 7:30 Uhr kostenfreie Pendelbusse sowohl vom Parkplatz Z 215 (Einfahrt über Anilinstraße, Bushaltestelle Carl-Bosch-Straße) in Ludwigshafen zum Rosengarten als auch vom Hauptbahnhof Mannheim zum Rosengarten. Bitte beachten Sie, dass in der Eintrittskarte zur Hauptversammlung der BASF SE kein ÖPNV-Ticket enthalten ist.

Erfrischungen werden in den Foyers gereicht. Es wird gebeten, keine Speisen und Getränke in die Versammlungsräume mitzunehmen. Rauchen ist im gesamten Versammlungsgebäude nicht gestattet. Wir bitten Sie, auf das Mitbringen von Getränken und Speisen zu verzichten. Diese können nicht in den Rosengarten mitgenommen werden und müssen bei der Sicherheitskontrolle entsorgt werden.

Mobiltelefone können mitgebracht werden. Wir bitten Sie aber, Ihr Mobiltelefon während der gesamten Hauptversammlung ausgeschaltet zu lassen, um eine Störung der anderen Versammlungsteilnehmenden zu vermeiden.

Unsere Mitarbeitenden an den Infotheken beantworten gerne Ihre Fragen.

Dividende

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am Dienstag, 30. April 2024, am 3. Werktag nach der Hauptversammlung.

Der Ex-Dividenden-Tag war Freitag, 26. April 2024, der erste Arbeitstag nach der Hauptversammlung. An diesem Tag wird die Aktie erstmals ohne Dividendenberechtigung an der Börse gehandelt.

Geschäftsjahr Dividende Hauptversammlung Zahltag
2023 3,40 25.04.2024 30.04.2024
2022 3,40 27.04.2023 03.05.2023
2021 3,40 29.04.2022 04.05.2022
2020 3,30 29.04.2021 04.05.2021
2019 3,30 18.06.2020 23.06.2020

2018

3,20

03.05.2019

08.05.2019

2017

3,10

04.05.2018

09.05.2018

2016 3,00 12.05.2017 17.05.2017
2015 2,90 29.04.2016 02.05.2016
2014

2,80

30.04.2015

04.05.2015

2013

2,70

02.05.2014

05.05.2014

2012

2,60

26.04.2013

29.04.2013

2011

2,50

27.04.2012

30.04.2012

2010

2,20

06.05.2011

09.05.2011

2009

1,70

29.04.2010

30.04.2010

2008

1,95

30.04.2009

04.05.2009

2007

1,95

24.04.2008

25.04.2008

2006

1,50

26.04.2007

27.04.2007

2005

1,00

04.05.2006

05.05.2006

2004

0,85

28.04.2005

29.04.2005

2003

0,70

29.04.2004

30.04.2004

2002

0,70

06.05.2003

07.05.2003

2001

0,65

30.04.2002

02.05.2002

2000

0,65 + 0,35

26.04.2001

27.04.2001

1999

0,57

27.04.2000

28.04.2000

Handy-Eintrittskarte

Sie können Ihre Eintrittskarte erneut über den Online-Service bestellen. Loggen Sie sich hierzu in den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bzw. https://basf.hv.adeus.de/starxm/basf/login?lang=de ein.

Alternativ können Sie am Tag der Hauptversammlung zum Sonderschalter kommen. Vor Ort können wir eine Ersatzkarte ausstellen.

Wenn Sie sich fristgerecht bis zum Anmeldeschluss angemeldet hatten (z.B. durch Bestellung einer Eintrittskarte über den Online-Service), können wir Ihnen am Tag der Hauptversammlung vor Ort am Sonderschalter eine Ersatzkarte ausstellen.

Loggen Sie sich erneut in den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bzw. https://basf.hv.adeus.de/starxm/basf/login?lang=de ein. Hier können Sie den Zustellweg Ihrer Eintrittskarte ändern und sich die Eintrittskarte erneut per Post zusenden lassen oder selbst ausdrucken.

Alternativ können Sie am Tag der Hauptversammlung zum Sonderschalter kommen. Hier können wir eine Ersatzkarte ausstellen.

Über den Online-Service ist die Ausübung der Stimmrechte auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Wenn Sie Ihre Stimmrechte nicht ausüben können, haben Sie folgende Möglichkeiten für die Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten:

a) Füllen Sie das ausgedruckte Vollmachtformular aus und übermitteln Sie dieses an einen Vertreter Ihrer Wahl oder

b) Leiten Sie das Vollmachtformular im Anhang der Eintrittskarten-E-Mail mit entsprechender Vollmacht an einen Vertreter Ihrer Wahl weiter.

Diese Vollmacht muss den Zweck (Vertretung der Stimmrechte), den Aktionär bzw. den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten klar erkennen lassen (z.B. durch Angabe des Namens und des Wohnortes des Aktionärs).

Sie können die E-Mail mit den Eintrittskarten jederzeit an eine andere E-Mail-Adresse weiterleiten. Damit Sie die Eintrittskarten unterscheiden können, sind diese mit „Eintrittskarte 1 von 2“ bzw. „Eintrittskarte 2 von 2“ gekennzeichnet. 

Sobald eine Eintrittskarte von einer Person, auf die die Eintrittskarte nicht ausgestellt ist, verwendet wird, benötigt diese Person zusätzlich zur Eintrittskarte eine Vollmacht.

Ihre selbst gedruckte / per Post zugesendete Eintrittskarte behält ihre Gültigkeit. Sie können mit ihr zur Hauptversammlung kommen.

Eine Handy-Gastkarte bieten wir derzeit nicht an.

Letzte Aktualisierung 6. Juni 2024