Nachhaltigkeit

Beschäftigungsbedingungen bei BASF

Grundlage unseres Handelns: Die Beachtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards

Unsere Standards erfüllen geltende Gesetze und Vorschriften und gehen in vielen Bereichen darüber hinaus. Unser Anspruch, als Grundlage unseres Handelns international anerkannte Arbeits- und Sozialstandards zu respektieren, ist in unserem globalen Verhaltenskodex verankert. Wesentliche Bezugspunkte sind hierbei die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die „Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Um die Beachtung dieser Standards weltweit zu adressieren, haben wir einen dreigliedrigen Managementansatz gewählt, der im Wesentlichen aus folgenden Elementen besteht:

  • unserem BASF-Compliance Programm (einschließlich Compliance-Hotlines)
  • dem intensiven Dialog mit unseren Stakeholdern (beispielsweise mit Arbeitnehmervertretungen oder internationalen Organisationen)
  • unserer gruppenweit geltenden BASF-Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards sowie unserem risikobasierten Managementprozess (angelehnt an die UN-Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte)

 

Compliance Programm („BASF’s Compliance Management System“)

Das Compliance Programm der BASF ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Wertes „verantwortlich“. Wesentliche Elemente dieses Programmes sind interne Richtlinien und Standards, weltweite Compliance Schulungen für alle Mitarbeiter und Führungskräfte, angemessene Korrektiv- und Disziplinarmaßnahmen im Fall von Compliance-Verstößen oder potentiellen Lücken im Compliance System sowie die Compliance Hotline, die global für alle Mitarbeiter und Dritten zur Verfügung steht. Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien können erheblichen Schaden für die BASF mit sich bringen. Durch rechtzeitige Beratung oder Hinweise können Verstöße vermieden oder abgestellt werden. Daher erwarten wir von unseren Mitarbeitern, sich bei Zweifeln hinsichtlich verlangten oder eigenen Verhaltens oder zweifelhaften Vorgängen im Arbeitsumfeld Rat und Hilfe zu suchen („speak up“ – „seek advice“). Neben Vorgesetzten und den Fachabteilungen steht unseren Mitarbeitern hierfür die Compliance Hotline offen, um Rat zu einzuholen, Anregungen zu geben oder Bedenken mitzuteilen. Die globale Compliance Hotline wird von einem externen Anbieter von Telefon- und webbasierten Hotline-Diensten bereitgestellt und bietet die Möglichkeit, Bedenken vertraulich und sogar anonym zu äußern. Keinem Mitarbeiter darf aus der Nutzung der Hotline Schaden oder Nachteil erwachsen.

 

Stakeholder-Engagement

Unser Wert „offen“ umfasst das Bekenntnis für einen Dialog mit unseren Stakeholdern, der auf Ehrlichkeit, Respekt und gegenseitigem Vertrauen beruht. Ein offener Dialog unterstützt dabei, neue Entwicklungen frühzeitig zu erkennen sowie Missstände offen anzusprechen und Lösungen zu finden. Für den Bereich Beschäftigungsbedingungen sind unsere primären Ansprechpartner unsere Mitarbeiter und deren Vertretungen. Darüber hinaus nutzen wir die Kompetenz weltweiter und regionaler Initiativen und Verbände sowie lokaler Gremien und bringen uns gleichzeitig aktiv in den Dialog mit ein. Mit Nachbarschaftsforen fördern wir einen kontinuierlichen Dialog zwischen den Anwohnern und dem Management unserer Standorte und stärken das Vertrauen in unsere Aktivitäten. Zudem engagieren wir uns in Netzwerken wie dem UN Global Compact und suchen den direkten Dialog mit Organisationen wie der ILO, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen der Zivilgesellschaft. Finden Sie hier mehr Informationen über unser Stakeholder-Engagement.

 

BASF-Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeitsstandards sowie Management Prozess

Im Rahmen eines globalen, risikobasierten Managementprozesses werden auf Basis  unserer gruppenweit geltenden BASF-Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards regelmäßig Veränderungen im nationalen Recht der Länder, in denen BASF tätig ist, beobachtet und auf diese Grundlage evaluiert. Die Richtlinie gilt weltweit für Mitarbeitende und Führungskräfte, sowie für Leiharbeitnehmende und freie Mitarbeitende. Enthält das nationale Recht keine oder niedrigere Anforderungen, werden Aktionspläne erarbeitet, um diese Lücken sukzessive zu schließen.

Ergeben sich Konflikte mit nationalem Recht oder nationalen Gebräuchen, streben wir an, im Einklang mit unseren Werten und international anerkannten Grundsätzen zu handeln, ohne das Recht des jeweiligen Landes zu verletzen.

Wir bekennen uns beispielsweise auch dort zum sozialen Dialog mit Arbeitnehmervertretungen, wo nach nationalem Recht die Koalitionsfreiheit nicht in gleichem Maße wie in europäischen Rechtsordnungen gewährleistet wird.