Nachhaltigkeit
Vorsorge
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Unser Ziel: keine arbeitsbedingten Erkrankungen
Unser Ziel ist es, durch geeignete Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen gänzlich zu vermeiden. Das arbeitsmedizinische Betätigungsfeld umfasst daher grundsätzlich die gesamte Bandbreite der Wechselwirkung Mensch - Betrieb - Umwelt.
Art und Weise sowie Umfang und zeitliche Abfolge der arbeitsmedizinischen Untersuchungen werden durch eine Reihe gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben geregelt.
Arbeitsmedizin ermöglicht Prävention
Durch regelmäßige Betriebsbegehungen oder Arbeitsplatzbesichtigungen gewinnen wir wichtige Informationen. Sie gehen in die arbeitsmedizinische Gesamtbeurteilung ein. So bilden zum Beispiel qualifizierte Gefährdungsermittlungen die Grundlage für Bewertungen und eventuell daraus abzuleitende Verbesserungen. Dabei wird arbeitsmedizinisches Wissen bereits im Stadium der Planung technischer und organisatorischer Neuerungen im Betrieb eingebracht.
Als Arbeitsmediziner wollen wir nicht an den Wirkungen, sondern an den Ursachen möglicher gesundheitsgefährdender Faktoren ansetzen und durch präventive Gestaltung ein Höchstmaß an Risikovermeidung und Gesundheitsförderung erreichen. Grundlage hierfür ist die BASF-Gruppenrichtlinie "Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) bei Planung und Bau von Anlagen", welche weltweit angewendet wird.