Nachhaltigkeit

REACH – Die Europäische Chemikalienpolitik

REACH ist das Europäische Chemikaliengesetz und steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals.

 

REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzt die bisherige Chemikaliengesetzgebung in der Europäischen Union. Die Hauptziele von REACH sind die Sicherstellung des hohen Schutzniveaus von menschlicher Gesundheit und Umwelt. Außerdem will der Gesetzgeber alternative Testmethoden fördern sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken. Die BASF unterstützt diese Ziele ohne Vorbehalt.

Unter REACH trägt der Hersteller bzw. Importeur mehr als bisher die Verantwortung dafür, die verwendungsspezifischen Risiken durch Chemikalien zu bewerten und den Verwendern entsprechende Sicherheitsinformationen zu übermitteln. Tipps zum besseren Verständnis der erweiterten Sicherheitsdatenblätter unter REACH finden Sie hier (auf Englisch).

Chemical Safety Report
Werden gefährliche Stoffe in einer Jahresmenge ab 10 Tonnen hergestellt oder importiert, fordert REACH zusätzlich zu technischen Daten eine Stoffsicherheitsbeurteilung.
SVHC
REACH etabliert ein besonderes Zulassungsverfahren (Authorisation) für Stoffe, die nach wissenschaftlicher Bewertung besonders Besorgnis erregend sind.

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Die BASF steht als nachgeschalteter Anwender mit ihren Rohstofflieferanten in engem Kontakt, um diesen alle unter REACH erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

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