BASF Wohnen + Bauen GmbH
Energiewechsel
Im Zuge der bundesweiten Kampagne "Energiewechsel" sind wir alle dazu aufgefordert, Energie einzusparen.
Die BASF Wohnen + Bauen verfolgt im Rahmen ihrer Strategie schon seit vielen Jahren das Ziel, ihre Immobilien schrittweise energetisch zu sanieren. Durch verschiedenste Modernisierungsmaßnahmen sparen unsere Mieterinnen und Mieter Energie ein und gleichzeitig leisten wir einen Beitrag zu den Klimazielen 2045.
Aber auch jede und jeder Einzelne kann unter Berücksichtigung einiger Tipps Energie im Alltag einsparen:
Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit
- Reduzierung der Raumtemperatur spart Energie.
Wir haben uns als Unternehmen dazu entschieden, die Temperatur tagsüber, zwischen 03:30 und 23:30 Uhr, in den Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf 20°C einzustellen. In der Nacht, zwischen 23:30 und 03:30 Uhr, erfolgt eine Absenkung auf 15°C. Aufgrund dieser sehr kurzen Zeitspanne ist nicht davon auszugehen, dass die Raumtemperatur um 5°C absinkt und somit die Gefahr der Schimmelbildung und Bauschäden erhöht ist.
- Achten Sie auf die richtige Einstellung der Thermostate.
Wir empfehlen, sich nicht auf das persönliche Temperaturempfinden zu verlassen, sondern die tatsächliche Raumtemperatur an einem Thermometer abzulesen. Ist die eingestellte Temperatur am Thermostat erreicht, z.B. ca. 20 °C Raumtemperatur bei der Einstellung "3", kann der Heizkörper durchaus kühler werden. Temperaturunterschiede am Heizkörper im oberen und unteren Bereich spielen dabei keine Rolle im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit.
- Behalten Sie die Luftfeuchtigkeit im Blick.
Diese sollte zwischen 40 und 60 % liegen. Über 60 % Luftfeuchtigkeit birgt Schimmelgefahr. Einen digitalen Luftfeuchtigkeitsmesser (Hygrometer) erhalten Sie bei uns am Empfang.
Lüften
- Stoßlüften, idealerweise Querlüften für ca. 10 min
- Reduzierung der Raumtemperatur ohne Lüften, kann zu erhöhter Luftfeuchtigkeit und somit Schimmel führen
- Heizkörperthermostate während des Lüftens auf 0 stellen
- Bitte halten Sie die Fenster in Treppenhäusern und im Keller geschlossen und öffnen Sie diese nur zum kurzen Stoßlüften!
Elektrische Geräte
- Energiesiegel bei Anschaffung beachten
- Standby-Verbraucher abschalten, beispielsweise mithilfe schaltbarer Steckdosenleiste
- Beleuchtung nur einschalten, wenn sie benötigt wird
- LED statt Glühbirnen
- ÖKO-Programme von Spül-und Waschmaschinen und Trockner nutzen
Informationen zur Energiepreisbremse:
Aufgrund des „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“, das am 24.12.22 in Kraft getreten ist, gilt:
Ein Kontingent von 80 % Ihres Erdgasverbrauchs wird bei 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, d.h. es gibt einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis.
Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde.
Die Preisbremse gilt seit März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023. Die genaue Entlastung hängt von den Vertragspreisen und dem Verbrauch ab und wird automatisch über die Energieversorgungsunternehmen veranlasst.
Sie, als Verbraucherinnen und Verbraucher, müssen dafür keinen Antrag auf Entlastung oder Ähnliches stellen. Die endgültigen Entlastungszahlungen werden wir in der Betriebskostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode gesondert ausweisen und berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass für die restlichen 20 % des Verbrauchs der aktuelle Marktpreis gezahlt werden muss – Energiesparen lohnt sich daher auch weiterhin.
Die aktuell festgesetzten Vorauszahlungen werden derzeit nicht angepasst.
Weitere Details und Informationen zur Energiepreisbremse erhalten Sie hier.