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Nutzungsbedingungen Online-Service für Aktionärinnen und Aktionäre der BASF SE

I. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Aktionärinnen und Aktionäre der BASF SE, die den Online-Service unter www.basf.com/hv-service nutzen. Dies umfasst u.a. die Registrierung für den E-Mail-Versand der Einladung zur Haupt­versammlung der BASF SE, die Möglichkeit der Meldung einer Adress­änderung, die Aktienregistereinsicht, die Anmeldung zur Hauptversammlung der BASF SE sowie die Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich des Stimmrechts über den Online-Service.

  

II. E-Mail-Versand

1. Registrierung und Einladung zur Hauptversammlung per E-Mail

Damit wir Ihnen Ihre Einladung zu Hauptversammlungen der BASF SE per E-Mail zusenden können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese Einwilligung können Sie über den Online-Service erteilen, indem Sie sich für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversamm­lung registrieren. Wir versenden E-Mails grundsätzlich unverschlüsselt.

Ihre Depotbank ist gesetzlich verpflichtet, eine E-Mail-Adresse an das Aktienregister zu übermitteln. Wir schreiben Aktionäre, deren E-Mail-Adresse uns übermittelt wurde, regelmäßig mit der Bitte um Zustimmung zum E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung an. Wenn Sie dem E-Mail-Versand nach Erhalt einer solchen Nachricht nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen haben, gilt Ihre Zustimmung zum E-Mail-Versand von Gesetzes wegen als erteilt. 

Registrierungen von minderjährigen Personen können nur durch die gesetzlichen Vertreter oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht vorgenommen werden. Mit der Registrierung bestätigen Sie gegenüber der BASF SE, dass Sie mit der erforderlichen Vertretungsbefugnis für die minderjährige Person handeln.

Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den E-Mail-Versand registrierten Personen Aktien im Aktienregister der BASF SE eingetragen sind, um den Einladungsversand vorzubereiten. Wenn Sie Ihre Einwilligung vor diesem Zeitpunkt erteilen, erhalten Sie erstmals für die auf Ihre Registrierung folgende Hauptversammlung der BASF SE die Einladung zur Hauptversammlung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Spätere Registrierungen können erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigt werden.

Bitte informieren Sie uns, falls Sie – obwohl Sie sich rechtzeitig hierfür registriert haben – Ihre Einladung zur Hauptversammlung nicht elektronisch erhalten haben. Bitte wenden Sie sich hierzu an das BASF-Aktionärstelefon unter 0621 60-99888, per E-Mail an hv-service@basf.com oder schriftlich an BASF SE, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20784 Hamburg.

BASF SE behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und welche elektronischen Versandwege angeboten werden.

2. Registrierungsdaten

E-Mail-Adresse

Bitte geben Sie als Versandadresse eine E-Mail-Adresse an, die Sie regelmäßig verwenden. Sollten wir nach Versendung der Einladung zur Hauptversammlung eine technische Rückmeldung erhalten, dass die E-Mail nicht zugestellt wurde, senden wir Ihnen die Einladung per Post zu. Im Übrigen ist jede Aktionärin und jeder Aktionär selbst dafür verantwortlich, dass die von ihr/ihm angegebene Adresse funktionsfähig ist und eingehende E-Mails gelesen werden. Sollte sich Ihre Adresse (Anschrift, E-Mail) ändern, nehmen Sie die Adressänderung bitte direkt im Online-Service des Aktie­nregisters unter www.basf.com/hv-service vor. Wir bitten um Verständnis, dass Änderungen Ihrer Adressdaten aus Datenschutzgründen nur auf diesem Wege möglich sind.

3. Änderung Ihrer Registrierungsdaten

Der Online-Service für Aktionärinnen und Aktionäre steht Ihnen ganzjährig unter www.basf.com/hv-service zur Verfügung. Sie können über den Online-Service Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort ändern.

4. Widerruf Ihrer Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung zum E-Mail-Versand der Einladung zur Haupt­versammlung über den Online-Service jederzeit widerrufen. Sie erhalten dann die Einladung wieder per Post. Erfolgt der Widerruf allerdings erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur Haupt­versammlung bereits begonnen haben, können wir Ihren Widerruf erst für die darauffolgende Haupt­versammlung berücksichtigen. In diesem Fall werden wir uns bemühen, Ihnen die Einladung zur aktuellen Haupt­versammlung zusätzlich auch per Post zuzusenden.

5. Veräußerung Ihrer BASF-Aktien

Falls Sie zwischen zwei Hauptversammlungen der BASF SE zu einem Zeitpunkt alle Ihre BASF-Aktien verkauft haben und bis etwa sieben Wochen vor der nächsten Hauptversammlung der BASF SE wieder BASF-Aktien erwerben, gilt Ihre vor Veräußerung Ihrer Aktien erteilte Einwilligung zur Teilnahme am E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung weiter fort.

Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den E-Mail-Versand registrierten Personen Aktien im Aktien­register der BASF SE eingetragen sind, um den Einladungs­versand vorzubereiten. Sind zu diesem Zeitpunkt keine Aktien auf Ihren Namen im Aktien­register eingetragen, erlischt Ihre Einwilligung automatisch. Erwerben Sie später wieder BASF-Aktien, erhalten Sie die Einladung zu Hauptversammlungen der BASF SE per Post zugesandt, sofern Sie sich nicht erneut für den E-Mail-Versand registrieren.

  

III. Anmeldung zur Hauptversammlung, Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Wahrnehmung teilnahmegebundener Aktionärsrechte, wie etwa des Auskunfts- und Rederechts, ist eine Teilnahme an der Hauptversammlung erforderlich. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erfolgt im Wege der elektronischen Zuschaltung über den Online-Service.

1. Anmeldung zur Hauptversammlung

Die Anmeldung zur Hauptversammlung über den Online-Service ist bis zum Anmeldeschluss möglich. Falls Sie mehrere Einladungen mit unterschiedlichen Aktionärs­nummern erhalten haben, führen Sie bitte die Anmeldung zur Hauptversammlung für jede dieser Aktionärsnummern gesondert durch.

Wir empfehlen Ihnen, den Online-Service für die Anmeldung zur Haupt­versammlung frühzeitig zu nutzen, damit Sie sich bei eventuellen technischen Störungen noch rechtzeitig vor dem Anmelde­schluss per Post oder E-Mail anmelden können.

2. Elektronische Zuschaltung

Haben Sie sich rechtzeitig für die Hauptversammlung angemeldet, können Sie sich während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung durch Login in den Online-Service zur Hauptversammlung zuschalten. Das Gleiche gilt für Ihre Bevollmächtigten. Die Nutzung des Online-Services durch Bevollmächtigte setzt dabei voraus, dass sie – wie oben beschrieben – die entsprechenden Login-Daten rechtzeitig erhalten.

Haben Sie einen oder mehrere Dritte zur Vertretung in der Hauptversammlung bevollmächtigt, setzt Ihre eigene Zuschaltung zusätzlich zum Login den Widerruf der an Dritte erteilten Vollmachten voraus. Für den Widerruf steht Ihnen im Online-Service eine entsprechende Schaltfläche zur Verfügung. Ein Widerruf der gegebenenfalls an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht ist für Ihre Zuschaltung dagegen nicht erforderlich. Wenn Sie mehrere Dritte zur Vertretung in der Hauptversammlung bevollmächtigt haben, gilt dieser Absatz entsprechend für die Zuschaltung Ihrer Bevollmächtigten.

3. Stimmabgabe per Briefwahl

Im Online-Service können Sie Ihre Stimme per elektronischer Briefwahl abgeben.

Soweit Sie sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, können Sie Ihre Stimme per elektronischer Briefwahl noch bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung über den Online-Service abgeben sowie ändern. Dies gilt auch, wenn Sie außerhalb des Online-Services Ihre Stimme durch schriftliche Briefwahl rechtzeitig abgegeben haben.

Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch auf anderem Wege Briefwahlstimmen abgegeben haben, so hat Ihre zuletzt erfolgte Stimmabgabe Priorität.

4. Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der BASF SE

Die Stimmrechtsvertreter der BASF SE können Sie im Online-Service bevollmächtigen.

Die Stimmrechtsvertreter sind neutral und üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von Ihnen erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungs­punkt (z.B. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats) eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.

Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen und zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungs­beschlüsse entgegen.

Soweit Sie sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, ist Ihnen die Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechts­vertreter über den Online-Service bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung möglich.

Die Stimmrechtsvertreter vertreten Sie anonym, d.h. ohne Nennung Ihres Namens.

Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch auf anderem Wege eine Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter erteilt, geändert oder widerrufen haben, so hat Ihre zuletzt erfolgte Erteilung, Änderung bzw. Ihr zuletzt erfolgter Widerruf einer Vollmacht und Weisung Priorität.

5. Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern

Am Online-Service teilnehmende Banken und Aktionärsvereinigungen können Sie bis zum Ende der Abstimmung ebenfalls über den Online-Service Vollmacht und Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilen oder bereits an sie übermittelte Weisungen ändern. Sie können diese Vollmacht über den Online-Service oder in Textform unter der in der Einberufung genannten Anschrift widerrufen. Für die Ausübung des Stimmrechts sind ausschließlich die bevollmächtigten Banken bzw. Aktionärsvereinigungen verantwortlich.  Zur Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder eines Stimmrechtsberaters außerhalb des Online-Service senden wir Ihnen auf Verlangen gerne ein Vollmachtsformular zu. Bitte wenden Sie sich hierzu an das BASF-Aktionärs­telefon unter 0621 60-99888, per E-Mail an hv-service@basf.com oder schriftlich an BASF SE, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20784 Hamburg.

Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch auf anderem Wege eine Vollmacht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechts­berater erteilt oder widerrufen haben, so ist Ihre zuletzt erfolgte Erteilung bzw. Ihr zuletzt erfolgter Widerruf der Vollmacht maßgeblich.

Für die Ausübung des Stimmrechts ist ausschließlich der bevollmächtigte Intermediär, die bevollmächtigte Aktionärsvereinigung bzw. der bevollmächtigte Stimmrechtsberater verantwortlich.

6. Bevollmächtigung Dritter

Zur Ausübung Ihres Stimmrechts können Sie auch einen oder mehrere Dritte über den Online-Service bevollmächtigen. Sie können diese Vollmachten ebenfalls über den Online-Service oder in Textform unter der in der Einberufung genannten Anschrift widerrufen.

7. Änderung des Bevollmächtigten; Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der BASF SE und spätere Briefwahl über den Online-Service

Wenn Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechts­berater bevollmächtigt haben, der/die am Online-Service teilnimmt, können Sie stattdessen über den Online-Service, bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung, Vollmacht an einen anderen am Online-Service teilnehmenden Intermediär, eine andere am Online-Service teilnehmende Aktionärs­vereinigung oder einen anderen am Online-Service teilnehmenden Stimmrechts­berater erteilen. Die zuletzt erteilte Vollmacht ist maßgeblich. Zuvor erteilte Vollmachten gelten als widerrufen und werden nicht mehr berücksichtigt.

  

IV. Personengemeinschaften / Personengesellschaften / Juristische Personen

Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personen­gemeinschaften (z.B. Ehepaaren, Erbengemeinschaften), Personen­gesellschaften oder juristischen Personen diejenige Person, die die Registrierung oder eine Änderung der Registrierungs­daten, die Briefwahl, die Bevollmächtigung der am Online-Service teilnehmenden Intermediäre, Aktionärs­vereinigungen oder Stimmrechts­berater sowie der Stimmrechtsvertreter der BASF SE oder die Erteilung bzw. Änderung von Weisungen vornimmt, von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft bzw. von der Personengesellschaft / juristischen Person, für die sie handelt, hierzu bevollmächtigt bzw. für die Personen­gesellschaft / juristische Person vertretungsberechtigt sein muss. Als Nutzer des Online-Service bestätigen Sie gegenüber der BASF SE, dass Sie in der erforderlichen Art und Weise autorisiert sind.

  

V. Stellungnahmen, Wortmeldungen, Anträge und Wahlvorschläge

Über den Online-Service können Sie auch weitere Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ausüben.

1. Stellungnahmen

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege der elektronischen Kommunikation einreichen. Diese müssen der Gesellschaft in Textform und in deutscher Sprache über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bis spätestens zum Ablauf des 26. April 2025 zugehen. Die Stellungnahme in Textform darf eine Gesamtlänge von höchstens 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.

2. Wortmeldungen

Ordnungsgemäß angemeldete und zur Hauptversammlung elektronisch zugeschaltete Aktionäre und Bevollmächtigte können während der Hauptversammlung über den Online-Service Wortmeldungen anmelden und im Wege der Videokommunikation (siehe Ziffer 4.) live in der Hauptversammlung reden. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung auch das Auskunftsrecht auf den Weg der Videokommunikation beschränken wird. Sie können damit sowohl von Ihrem Rede- als auch von Ihrem Auskunftsrecht nur im Rahmen von Wortmeldungen Gebrauch machen. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen. Die Anmeldung Ihrer Wortmeldung können Sie über den Online-Service bis zum Aufruf durch den Versammlungsleiter jederzeit zurückziehen.

3. Anträge und Wahlvorschläge

Als zugeschalteter Aktionär können Sie während der Hauptversammlung über den Online-Service Anträge und Wahlvorschläge ankündigen und diese im Wege der Videokommunikation (siehe Ziffer 4.) live in der Hauptversammlung stellen. Anträge und Wahlvorschläge dürfen auch Teil von Wortmeldungen sein. Die Ankündigung Ihrer Anträge bzw. Wahlvorschläge können Sie über den Online-Service bis zum Aufruf durch den Versammlungsleiter jederzeit zurückziehen.

4. Videokommunikation

a) Technische Voraussetzungen

Für Zwecke der Videokommunikation sollten Sie über eine stabile Internetverbindung mit einer Upload-/Download-Bandbreite von mindestens fünf Mbit/Sekunde verfügen. Achten Sie bitte auf eine stabile WLAN-Verbindung oder verbinden Sie Ihr Endgerät über ein LAN-Kabel mit Ihrem Internetzugang. Schließen Sie bitte nach Möglichkeit alle weiteren Anwendungen, die bandbreiten- und rechenintensiv sind. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei einer Zuschaltung über eine aktive VPN-Verbindung (virtuelles privates Netzwerk) zu einer verminderten Übertragungsrate kommen kann.

Für die Videokommunikation benötigen Sie zudem ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon. Nutzen Sie bitte Hardware mit Ausrichtung im Querformat sowie eine integrierte bzw. kabelgebundene Kamera. Für die Audioqualität kann ein Headset hilfreich sein.

Eine Videoverbindung kann über den Online-Service bei Nutzung aller gängigen Browser in der jeweils aktuellen Version (z.B. Google Chrome, Microsoft Edge und Safari) aufgebaut werden. Die Installation sonstiger Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich.

b) Ablauf der Videokommunikation

Wenn Sie eine Wortmeldung bzw. einen Antrag oder Wahlvorschlag über den Online-Service angemeldet bzw. angekündigt haben, wird der Versammlungsleiter zu gegebener Zeit Ihren Namen aufrufen und Sie bitten, den sogenannten virtuellen Warteraum zu betreten. Hierfür wird Ihnen mit Aufruf ein Dialogfenster im Online-Service angezeigt. Durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche können Sie den virtuellen Warteraum betreten oder Ihre Wortmeldung bzw. die Ankündigung Ihres Antrags oder Wahlvorschlags zurückziehen. Nachdem Sie den virtuellen Warteraum betreten haben, werden Sie mit einem Mitarbeiter verbunden, der die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation mit Ihnen testet. Sobald der Funktionstest erfolgreich abgeschlossen ist und Sie an der Reihe sind, wird der Versammlungsleiter Ihnen das Wort erteilen. Hierzu werden Ihr Bild und Ton live in die Hauptversammlung übertragen.

5. Gewährung von Rechten

Sie räumen uns an Ihren Live-Redebeiträgen für die Zwecke der Hauptversammlung das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht exklusive Recht zur audiovisuellen Nutzung ein. Wir sind berechtigt, unseren Dienstleistern, die wir im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung beauftragen, Unterlizenzen an diesen Nutzungsrechten für die Zwecke der Hauptversammlung einzuräumen.

6. Freistellung von Ansprüchen Dritter

Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass durch unsere Nutzung der Live-Redebeiträge (vgl. vorherige Ziffer 5) keine Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter (insbesondere Rechte des geistigen Eigentums) verletzt werden. Sie sind verpflichtet, uns von allen behaupteten und tatsächlichen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit unserer Nutzung Ihrer Live-Redebeiträge geltend gemacht werden. Dies schließt die Verpflichtung mit ein, uns von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freizustellen.

  

VI. Übertragung der Hauptversammlung

Sie können die Liveübertragung der Hauptversammlung über den Online-Service verfolgen. Für das bloße Verfolgen der Liveübertragung über den Online-Service ist eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht erforderlich. Vielmehr genügt es, wenn Sie sich während der Hauptversammlung in den Online-Service einloggen.

  

VII. Einreichen von Widersprüchen und Protokollierungsverlangen nach § 131 Abs. 5 AktG

Als zugeschalteter Aktionär haben Sie die Möglichkeit, über den Online-Service gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift zu erklären. Über die gleiche Funktion können Sie, wenn Ihnen eine Auskunft verweigert worden ist, verlangen, dass Ihre Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in das Hauptversammlungsprotokoll aufgenommen wird. Widersprüche und Protokollierungsverlangen werden unverändert und in Echtzeit an den die Hauptversammlung protokollierenden Notar weitergeleitet.

  

VIII. Teilnehmerverzeichnis

Über die entsprechende Funktion des Online-Services können Sie als zugeschalteter Aktionär auch das Verzeichnis der Teilnehmer der Hauptversammlung einsehen. Dieses wird vor Beginn der ersten Abstimmung über den Online-Service zur Verfügung gestellt.

  

IX. Sorgfaltspflichten des Anwenders

Bitte machen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihr Passwort Unbefugten nicht zugänglich, damit kein Dritter Ihren Zugang nutzen kann.

Sollte Verdacht auf Missbrauch bestehen, sollten Sie Ihren Zugang telefonisch über das BASF-Aktionärstelefon unter 0621 60-99888, Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr, unverzüglich sperren lassen.

Bitte achten Sie darauf, den Online-Service ordnungsgemäß abzuschließen. Ein ordnungsgemäßer Abschluss des Programms verhindert, dass Unbefugte während Ihrer Abwesenheit Ihre Eingaben einsehen oder manipulieren können. Zur Nutzung des Online-Services mit allen Funktionalitäten (z.B. Login, Passwortneuvergabe oder Redebeiträge per Videokommunikation) nutzen Sie bitte aktuelle Betriebssysteme sowie die aktuelle Version von Browsern. Ältere Versionen von Browsern bzw. Betriebssystemen werden u.U. nicht durchgängig unterstützt. 

  

X. Stabilität und Verfügbarkeit / Haftungsausschluss

Die von uns zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unseres Internetangebots und der Datensicherheit getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen modernsten Standards. Die Verfügbarkeit, Funktions­fähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Internetangebots können nach dem heutigen Stand der Technik jedoch Schwankungen und Störungen unterworfen sein. Die BASF SE hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes und der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter. Die BASF SE kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes, der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter sowie für den jederzeitigen Zugang zu unserem Internetangebot übernehmen. Ferner übernimmt die BASF SE keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungs­unternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Sofern Sicherheitserwägungen es zwingend erforderlich erscheinen lassen, behalten wir uns vor, unser Internetangebot ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder einzustellen. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das BASF-Aktionärstelefon unter 0621 60-99888, Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr.

  

XI. Hinweise zum Datenschutz

Die Sicherheit und der Schutz Ihrer persönlichen Daten haben für uns oberste Priorität. Dies gewährleisten wir mit Methoden zur sicheren Datenkommunikation, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Informationen für Aktionärinnen und Aktionäre der BASF SE zum Datenschutz finden Sie unter www.basf.com/aktie/datenschutz.

  

XII. Änderungen der Nutzungsbedingungen und -hinweise

Wir behalten uns vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen werden Ihnen bei jedem Login im Online-Service angezeigt. Mit der Anmeldung zum Online-Service akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

Sie können den Nutzungsbedingungen jederzeit schriftlich widersprechen. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch schriftlich an BASF SE, c/o ADEUS Aktienregister Service-GmbH, 20784 Hamburg, oder per E-Mail an hv-service@basf.com.

Eine Anpassung oder Änderung dieser Nutzungsbedingungen erfolgt insbesondere dann, wenn wir den Online-Service technisch ausbauen oder geänderten rechtlichen, insbesondere aktienrechtlichen, Vorgaben Rechnung tragen wollen. Eine einheitliche Geltung für alle Teilnehmer am Online-Service ist aus diesem Grunde unabdingbar. Wenn Sie deshalb einer Änderung der Nutzungsbedingungen widersprechen, behandeln wir Ihren Widerspruch gleichzeitig als Widerruf Ihrer Teilnahme am E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung sowie am Online-Service insgesamt. Sie erhalten Ihre Einladung zu Hauptversammlungen dann künftig wieder per Post zugesandt.

Letzte Aktualisierung24. März 2025