Investoren
Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?
Die nächste Hauptversammlung findet am Freitag, 2. Mai 2025, statt.
Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen?
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden am 2. Mai 2025 für jedermann zugänglich live im Internet übertragen und stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.
Aktionärinnen und Aktionäre können mit ihrer Aktionärsnummer und ihrem Zugangspasswort die gesamte Hauptversammlung live über den Online-Service verfolgen.
Gibt es eine Aufzeichnung und/oder ein Protokoll der Hauptversammlung?
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden live übertragen und als Aufzeichnung für zwei Jahre auf der Webseite unter www.basf.com/hauptversammlung angeboten.
Wer kann mir bei Fragen rund um die Hauptversammlung helfen?
Wenn Sie Fragen zur Hauptversammlung haben, wenden Sie sich bitte an unser Aktionärstelefon unter +49 (621) 60-99888 (Montag bis Freitag, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr MEZ) oder senden Sie uns eine E-Mail an hv-service@basf.com.
Besteht die Möglichkeit, Informationsmaterial anzufordern?
Sie können Informationsmaterial online anfordern.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Wer kann an der Hauptversammlung teilnehmen?
a) Anmeldung und Eintragung im Aktienregister
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich bis spätestens Freitag, den 25. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), entweder unter der Anschrift
Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com
oder im Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Maßgeblich für die Ausübung von Teilnahmeund Stimmrechten ist der am Ende des 25. April 2025 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand. Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft maßgeblich. Die Teilnahme erfolgt im Wege der elektronischen Zuschaltung.
Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 25. April 2025 (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch Technical Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung am 2. Mai 2025 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 2. Mai 2025 vollzogen. Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Bank of New York Mellon (Depositary).
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
b) Zuschaltung
Die Teilnahme an der Hauptversammlung erfolgt mittels elektronischer Zuschaltung zur Hauptversammlung. Der Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann sich mit seinen Login-Daten über den Online- Service unter www.basf.com/hv-service zur Hauptversammlung am 2. Mai 2025 zuschalten und so alle Teilnahmerechte ausüben.
Soweit ein Aktionär einen Dritten für die Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigt hat, ist eine Zuschaltung des Aktionärs nur möglich, wenn dieser die Bevollmächtigung des Dritten widerrufen hat (hierzu nachfolgend unter Ziffer II. 6. c) „Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“). Gleiches gilt für die Zuschaltung des Bevollmächtigten, wenn der Aktionär mehrere Dritte zur Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigt hat. Im Falle der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist kein Widerruf der Vollmacht für eine Zuschaltung des Aktionärs erforderlich.
Ein Aktionär kann die gesamte Hauptversammlung über den Online-Service auch dann live in Bild und Ton verfolgen, wenn dieser einen Dritten zur Ausübung der Aktionärsrechte bevollmächtigt hat. In einem solchen Fall wird der Aktionär nicht in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen.
Kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn ich meine Aktien verkauft habe, aber bereits eine Einladung erhalten habe?
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens Freitag, 25. April 2025, angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.
Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 25. April 2025 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?
Die Stimmabgabe setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung sowie eine Eintragung im Aktienregister für die angemeldeten Aktien voraus. Aktionäre können ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten per Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (im Folgenden „Briefwahl“). Für die Stimmrechtsausübung ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis zum 25. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (siehe oben unter Ziffer II. 5. a) „Anmeldung und Eintragung im Aktienregister“). Bevollmächtigte können ebenfalls die Briefwahl zur Stimmabgabe nutzen. Dies gilt auch für bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten.
Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über den Online-Service unter www.basf. com/hv-service unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich der Änderung oder des Widerrufs der Stimmabgabe ist nur über den Online-Service bis zum Ende der Abstimmung möglich.
Erfolgt die Stimmabgabe durch Briefwahl in Papierform, muss diese bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung bei der folgenden Anschrift zugegangen sein:
Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com
Für eine Änderung oder einen Widerruf von Briefwahlstimmen außerhalb des Online-Services gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter
Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Diese können in Textform oder über den Online-Service unter www.basf. com/hv-service bevollmächtigt werden. Vollmachtserteilungen und Weisungen oder Änderungen von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter über den Online-Service sind bis zum Ende der Abstimmung möglich.
Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können auch außerhalb des Online-Services in Textform erfolgen. Diese müssen der Gesellschaft bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung bei der folgenden Anschrift zugegangen sein:
Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com
Bitte beachten Sie, dass auch bei Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter für eine rechtzeitige Anmeldung bis zum 25. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (siehe oben unter Ziffer II. 5. a) „Anmeldung und Eintragung im Aktienregister“) Sorge zu tragen ist. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter wurden Beatriz Rosa Malavé und Annette Buchen benannt. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Neben der Briefwahl und der Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter können Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis zum 25. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (siehe oben unter Ziffer II. 5. a) „Anmeldung und Eintragung im Aktienregister“). Die Nutzung des Online-Services durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die Login- Daten rechtzeitig erhält (siehe oben unter Ziffer II. 4. „Zugang zum Online-Service“).
Im Fall der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz genannten Person richtet sich die Form der Vollmacht nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung des Stimmrechts durch den Bevollmächtigten.
Die Erteilung einer Vollmacht an andere als die vorstehenden Personen, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sind der Gesellschaft an folgende Anschrift zu übermitteln:
Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com
Vollmachten können darüber hinaus über den Online-Service unter www.basf. com/hv-service im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung bis zum Ende der Abstimmung und im Übrigen bis zur Schließung der Hauptversammlung erteilt oder widerrufen werden.
Diejenigen Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater, die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch über den Online-Service gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/ hv-service bevollmächtigt werden.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen und daher das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Im Hinblick auf die Ausübung weiterer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung gelten die in dieser Einberufung enthaltenen Angaben und Hinweise entsprechend.
Von der Gesellschaft angebotene Formulare für Anmeldung und Vollmachtserteilung
Für die Anmeldung oder die Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und für die keine E-Mail-Adresse für den Einladungsversand im Aktienregister hinterlegt ist, erhalten das Formular per Post zugesandt. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und für die eine E-Mail-Adresse für den Einladungsversand im Aktienregister hinterlegt ist, erhalten das Formular mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung. Das Anmelde- und Vollmachtsformular steht darüber hinaus unter www.basf. com/hv-service zur Verfügung.
Kann ich eine Bestätigung für meine Abstimmung auf der Hauptversammlung erhalten?
Nach der Hauptversammlung der BASF SE am 2. Mai 2025 werden Sie sich Ihre Abstimmbestätigung im Online-Service unter www.basf.com/hv-service herunterladen können.
Wie können Gegenanträge und Wahlvorschläge abgegeben werden?
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie, im Falle von Wahlen zum Aufsichtsrat, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
BASF SE
CL/G – C007
67056 Ludwigshafen
Deutschland
Telefax: +49 621 60-6620044
E-Mail: hv2025@basf.com
Bis spätestens zum Ablauf des 17. April 2025 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter www.basf.com/ hauptversammlung einschließlich einer etwaigen Begründung unverzüglich veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Absatz 4 Aktiengesetz als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und Bevollmächtigte können zu diesen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ihr Stimmrecht ausüben. Soweit der Aktionär, welcher den Gegenantrag oder den Wahlvorschlag gestellt hat, nicht im Aktienregister eingetragen oder nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder der Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Zudem können Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge auch in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation während eines Redebeitrags gestellt werden.
Wo kann ich die Gegenanträge einsehen?
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Wie kann ich eine Stellungnahme einreichen?
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege der elektronischen Kommunikation einreichen. Diese müssen der Gesellschaft in Textform und in deutscher Sprache über den Online- Service unter www.basf.com/hv-service bis spätestens zum Ablauf des 26. April 2025 zugehen. Die Stellungnahme in Textform darf eine Gesamtlänge von höchstens 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.
Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden einschließlich des Namens und Wohnorts bzw. Sitzes des Aktionärs im Online-Service der Gesellschaft unter www.basf.com/hv-service spätestens bis zum 27. April 2025 veröffentlicht.
Anträge, Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht berücksichtigt. Die Einberufung erläutert abschließend die jeweiligen Verfahren zur Ausübung dieser Rechte.
Wie kann ich mein Rederecht ausüben?
Ordnungsgemäß angemeldete und zur Hauptversammlung elektronisch zugeschaltete Aktionäre und Bevollmächtigte haben ein Rederecht in der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 Aktiengesetz in Verbindung mit § 130a Absätze 5 und 6 Aktiengesetz. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 Aktiengesetz und alle Auskunftsverlangen nach § 131 Aktiengesetz dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.
Redebeiträge können am Tag der Hauptversammlung ab 9:45 Uhr (MESZ) über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service angemeldet werden. Der Versammlungsleiter wird in der Hauptversammlung die Anmeldung von Redebeiträgen sowie die Worterteilung näher erläutern.
Die Gesellschaft behält sich gemäß § 130a Absatz 6 Aktiengesetz vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Aktionärsvertreter und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen. Die Gesellschaft kann diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Aktionäre und Aktionärsvertreter benötigen daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung für eine Live-Videozuschaltung.
Wie kann ich Einsicht in das Aktienregister nehmen und z.B. meine Postanschrift oder meine E-Mail-Adresse ändern?
Im Online-Service unter www.basf.com/hv-service können Sie mit Ihrer Aktionärs-Nr. und einem Zugangspasswort Ihre im Aktienregister hinterlegten Aktionärsdaten einsehen und Ihre dort hinterlegten Eingaben aktualisieren. Namensänderungen erfolgen ausschließlich über Ihre Depotbank.
Dividende
Wann wird die Dividende im Jahr 2025 ausgezahlt?
Die Auszahlung der Dividende wird am Mittwoch, 7. Mai 2025, am 3. Werktag nach der Hauptversammlung erfolgen.
Wann ist der Ex-Dividenden-Tag im Jahr 2025?
Der Ex-Dividenden-Tag ist Montag, 5. Mai 2025, der erste Arbeitstag nach der Hauptversammlung. An diesem Tag wird die Aktie erstmals ohne Dividendenberechtigung an der Börse gehandelt.
Wie hoch war die Dividende je Aktie in den vergangenen Jahren und wann wurde sie ausgezahlt?
Geschäftsjahr | Dividende | Hauptversammlung | Zahltag |
2023 | 3,40 | 25.04.2024 | 30.04.2024 |
2022 | 3,40 | 27.04.2023 | 03.05.2023 |
2021 | 3,40 | 29.04.2022 | 04.05.2022 |
2020 | 3,30 | 29.04.2021 | 04.05.2021 |
2019 | 3,30 | 18.06.2020 | 23.06.2020 |
2018 | 3,20 | 03.05.2019 | 08.05.2019 |
2017 | 3,10 | 04.05.2018 | 09.05.2018 |
2016 | 3,00 | 12.05.2017 | 17.05.2017 |
2015 | 2,90 | 29.04.2016 | 02.05.2016 |
2014 | 2,80 | 30.04.2015 | 04.05.2015 |
2013 | 2,70 | 02.05.2014 | 05.05.2014 |
2012 | 2,60 | 26.04.2013 | 29.04.2013 |
2011 | 2,50 | 27.04.2012 | 30.04.2012 |
2010 | 2,20 | 06.05.2011 | 09.05.2011 |
2009 | 1,70 | 29.04.2010 | 30.04.2010 |
2008 | 1,95 | 30.04.2009 | 04.05.2009 |
2007 | 1,95 | 24.04.2008 | 25.04.2008 |
2006 | 1,50 | 26.04.2007 | 27.04.2007 |
2005 | 1,00 | 04.05.2006 | 05.05.2006 |
2004 | 0,85 | 28.04.2005 | 29.04.2005 |
2003 | 0,70 | 29.04.2004 | 30.04.2004 |
2002 | 0,70 | 06.05.2003 | 07.05.2003 |
2001 | 0,65 | 30.04.2002 | 02.05.2002 |
2000 | 0,65 + 0,35 | 26.04.2001 | 27.04.2001 |
1999 | 0,57 | 27.04.2000 | 28.04.2000 |