Investoren

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?

Die nächste Hauptversammlung findet am Freitag, 2. Mai 2025, statt.

Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen?

Am Tag der Hauptversammlung stellten wir Ihnen einen Live-Webcast der Rede des BASF-Vorstandsvorsitzenden sowie die Rede zum Download zur Verfügung. 

Aktionärinnen und Aktionäre konnten mit ihrer Aktionärsnummer und ihrem Zugangspasswort die gesamte Hauptversammlung über den Online-Service verfolgen.

Gibt es eine Aufzeichnung und/oder ein Protokoll der Hauptversammlung? 

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wurde live übertragen und wird als Aufzeichnung für zwei Jahre auf der Webseite unter www.basf.com/hauptversammlung angeboten.

Wer kann mir bei Fragen rund um die Hauptversammlung helfen?

Wenn Sie Fragen zur Hauptversammlung haben, wenden Sie sich bitte an unser Aktionärstelefon unter +49 (621) 60-99888 (Montag bis Freitag, 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr MEZ) oder senden Sie uns eine E-Mail an hv-service@basf.com.

Besteht die Möglichkeit, Informationsmaterial anzufordern?

Sie können Informationsmaterial online anfordern.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Wer kann an der Hauptversammlung teilnehmen?

Wir werden die entsprechenden Voraussetzungen und Fristen im Jahr 2025 rechtzeitig veröffentlichen.

Kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn ich meine Aktien verkauft habe, aber bereits eine Einladung erhalten habe?

Wir werden die entsprechenden Voraussetzungen und Fristen im Jahr 2025 rechtzeitig veröffentlichen.

Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?

Wir werden die entsprechenden Voraussetzungen und Fristen im Jahr 2025 rechtzeitig veröffentlichen.

Kann ich eine Bestätigung für meine Abstimmung auf der Hauptversammlung erhalten?

Nach der Hauptversammlung der BASF SE am 25. April 2024 konnten Sie sich Ihre Abstimmbestätigung im Online-Service unter www.basf.com/hv-service herunterladen, diese stand bis 27. Mai 2024 zur Verfügung.

Wie können Gegenanträge und Wahlvorschläge abgegeben werden?

Wir werden die entsprechenden Voraussetzungen und Fristen im Jahr 2025 rechtzeitig veröffentlichen.

Wo kann ich die Gegenanträge einsehen?

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, wurden im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Wie kann ich Einsicht in das Aktienregister nehmen und z.B. meine Postadresse oder meine E-Mail-Adresse ändern?

Im Online-Service unter www.basf.com/hv-service können Sie mit Ihrer Aktionärs-Nr. und einem Zugangspasswort Ihre im Aktienregister hinterlegten Aktionärsdaten einsehen und Ihre dort hinterlegten Eingaben aktualisieren. Namensänderungen erfolgen ausschließlich über Ihre Depotbank.

Organisatorische Hinweise

Gibt es Werkführungen?

BASF spart Kosten in Europa und hat auch die Hauptversammlung schlank aufgestellt. Aus diesem Grund fand am Tag der Hauptversammlung kein eigenes Werkrundfahrtprogramm statt.

Interessierte haben auch zukünftig die Gelegenheit, das Besucherzentrum zu besuchen und an Werkrundfahrten teilzunehmen (entsprechend des angepassten Angebots). Anmeldemöglichkeiten gibt es unter Visitor Center.

Gibt es Parkplätze für die Teilnehmer der Hauptversammlung?

BASF stellte rund 1.650 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung: Davon befanden sich rund 650 Plätze im Parkhaus Rosengarten. Rund 1.000 Plätze fanden Sie auf dem BASF-Parkplatz Z 215 (Einfahrt über Anilinstraße, Bushaltestelle Carl-Bosch-Straße) in Ludwigshafen. 

Wie komme ich zur Hauptversammlung der BASF SE?

Am Tag der Hauptversammlung verkehrten ab 7:30 Uhr kostenfreie Pendelbusse sowohl vom Parkplatz Z 215 (Einfahrt über Anilinstraße, Bushaltestelle Carl-Bosch-Straße) in Ludwigshafen zum Rosengarten als auch vom Hauptbahnhof Mannheim zum Rosengarten. Bitte beachten Sie, dass in der Eintrittskarte zur Hauptversammlung der BASF SE kein ÖPNV-Ticket enthalten ist.

Werden Erfrischungen angeboten?

Erfrischungen werden in den Foyers gereicht. Es wird gebeten, keine Speisen und Getränke in die Versammlungsräume mitzunehmen. Rauchen ist im gesamten Versammlungsgebäude nicht gestattet. Wir bitten Sie, auf das Mitbringen von Getränken und Speisen zu verzichten. Diese können nicht in den Rosengarten mitgenommen werden und müssen bei der Sicherheitskontrolle entsorgt werden.

Sind Mobiltelefone erlaubt?

Mobiltelefone können mitgebracht werden. Wir bitten Sie aber, Ihr Mobiltelefon während der gesamten Hauptversammlung ausgeschaltet zu lassen, um eine Störung der anderen Versammlungsteilnehmenden zu vermeiden.

Wer hilft mir vor Ort weiter?

Unsere Mitarbeitenden an den Infotheken beantworten gerne Ihre Fragen.

Dividende

Wann wurde die Dividende im Jahr 2024 ausgezahlt?

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am Dienstag, 30. April 2024, am 3. Werktag nach der Hauptversammlung.

Wann ist der Ex-Dividenden-Tag im Jahr 2024?

Der Ex-Dividenden-Tag war Freitag, 26. April 2024, der erste Arbeitstag nach der Hauptversammlung. An diesem Tag wird die Aktie erstmals ohne Dividendenberechtigung an der Börse gehandelt.

Wie hoch war die Dividende je Aktie in den vergangenen Jahren und wann wurde sie ausgezahlt?

Geschäftsjahr Dividende Hauptversammlung Zahltag
2023 3,40 25.04.2024 30.04.2024
2022 3,40 27.04.2023 03.05.2023
2021 3,40 29.04.2022 04.05.2022
2020 3,30 29.04.2021 04.05.2021
2019 3,30 18.06.2020 23.06.2020
2018 3,20 03.05.2019 08.05.2019
2017 3,10 04.05.2018 09.05.2018
2016 3,00 12.05.2017 17.05.2017
2015 2,90 29.04.2016 02.05.2016
2014 2,80 30.04.2015 04.05.2015
2013 2,70 02.05.2014 05.05.2014
2012 2,60 26.04.2013 29.04.2013
2011 2,50 27.04.2012 30.04.2012
2010 2,20 06.05.2011 09.05.2011
2009 1,70 29.04.2010 30.04.2010
2008 1,95 30.04.2009 04.05.2009
2007 1,95 24.04.2008 25.04.2008
2006 1,50 26.04.2007 27.04.2007
2005 1,00 04.05.2006 05.05.2006
2004 0,85 28.04.2005 29.04.2005
2003 0,70 29.04.2004 30.04.2004
2002 0,70 06.05.2003 07.05.2003
2001 0,65 30.04.2002 02.05.2002
2000 0,65 + 0,35 26.04.2001 27.04.2001
1999 0,57 27.04.2000 28.04.2000

Handy-Eintrittskarte

Vor der Hauptversammlung:  
Meine E-Mail-Adresse hat sich geändert. / Ich finde die E-Mail mit der Eintrittskarte nicht mehr auf meinem Handy. / Ich habe mein Handy verloren. Was kann ich tun?

Sie können Ihre Eintrittskarte erneut über den Online-Service bestellen. Loggen Sie sich hierzu in den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bzw. https://basf.hv.adeus.de/starxm/basf/login?lang=de ein.

Alternativ können Sie am Tag der Hauptversammlung zum Sonderschalter kommen. Vor Ort können wir eine Ersatzkarte ausstellen.

Am Tag der Hauptversammlung: 
Ich finde die E-Mail mit der Eintrittskarte nicht mehr auf meinem Handy. / Ich habe mein Handy vergessen / verloren. / Der Akku meines Handys ist leer. Was kann ich tun?

Wenn Sie sich fristgerecht bis zum Anmeldeschluss angemeldet hatten (z.B. durch Bestellung einer Eintrittskarte über den Online-Service), können wir Ihnen am Tag der Hauptversammlung vor Ort am Sonderschalter eine Ersatzkarte ausstellen.

Ich habe mir die Eintrittskarte per E-Mail zusenden lassen. Mein Handy kann aber keine E-Mails anzeigen. Was kann ich tun?

Loggen Sie sich erneut in den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bzw. https://basf.hv.adeus.de/starxm/basf/login?lang=de ein. Hier können Sie den Zustellweg Ihrer Eintrittskarte ändern und sich die Eintrittskarte erneut per Post zusenden lassen oder selbst ausdrucken.

Alternativ können Sie am Tag der Hauptversammlung zum Sonderschalter kommen. Hier können wir eine Ersatzkarte ausstellen.

Ich habe mir die Eintrittskarte per E-Mail zusenden lassen, kann aber nicht persönlich zur Hauptversammlung kommen. Kann ich die E-Mail an einen Vertreter weiterleiten?

Über den Online-Service ist die Ausübung der Stimmrechte auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Wenn Sie Ihre Stimmrechte nicht ausüben können, haben Sie folgende Möglichkeiten für die Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten:

a) Füllen Sie das ausgedruckte Vollmachtformular aus und übermitteln Sie dieses an einen Vertreter Ihrer Wahl oder

b) Leiten Sie das Vollmachtformular im Anhang der Eintrittskarten-E-Mail mit entsprechender Vollmacht an einen Vertreter Ihrer Wahl weiter.

Diese Vollmacht muss den Zweck (Vertretung der Stimmrechte), den Aktionär bzw. den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten klar erkennen lassen (z.B. durch Angabe des Namens und des Wohnortes des Aktionärs).

Ich habe mir zwei Eintrittskarten per E-Mail zusenden lassen. Warum kann ich diese nur an eine E-Mail-Adresse senden? Wie können meine Begleitperson und ich die bestellten Karten auf unseren beiden Handys hinterlegen (z.B. wenn wir nicht zeitgleich zur Hauptversammlung kommen)?

Sie können die E-Mail mit den Eintrittskarten jederzeit an eine andere E-Mail-Adresse weiterleiten. Damit Sie die Eintrittskarten unterscheiden können, sind diese mit „Eintrittskarte 1 von 2“ bzw. „Eintrittskarte 2 von 2“ gekennzeichnet. 

Sobald eine Eintrittskarte von einer Person, auf die die Eintrittskarte nicht ausgestellt ist, verwendet wird, benötigt diese Person zusätzlich zur Eintrittskarte eine Vollmacht.

Ich habe die Eintrittskarte bereits per Post bestellt / selbst ausgedruckt, mich aber nachträglich für eine Handy-Eintrittskarte entschieden. Mein Handy ist nun kaputt. Kann ich mit der (älteren) selbst gedruckten bzw. per Post gesendeten Eintrittskarte trotzdem zu der Hauptversammlung kommen?

Ihre selbst gedruckte / per Post zugesendete Eintrittskarte behält ihre Gültigkeit. Sie können mit ihr zur Hauptversammlung kommen.

Gibt es eine Handy-Gastkarte (mobile Gastkarte)?

Eine Handy-Gastkarte bieten wir derzeit nicht an.

Letzte Aktualisierung6. Juni 2024