Über den Online-Service ist die Ausübung der Stimmrechte auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.
Wenn Sie Ihre Stimmrechte nicht ausüben können, haben Sie folgende Möglichkeiten für die Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten:
a) Füllen Sie das ausgedruckte Vollmachtformular aus und übermitteln Sie dieses an einen Vertreter Ihrer Wahl oder
b) Leiten Sie das Vollmachtformular im Anhang der Eintrittskarten-E-Mail mit entsprechender Vollmacht an einen Vertreter Ihrer Wahl weiter.
Diese Vollmacht muss den Zweck (Vertretung der Stimmrechte), den Aktionär bzw. den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten klar erkennen lassen (z.B. durch Angabe des Namens und des Wohnortes des Aktionärs).