Investoren

Gegenanträge

Nachfolgend finden Sie alle zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären (Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären i.S.d. §§ 126, 127 AktG) zu den Punkten der Tagesordnung der Hauptversammlung 2015. Die Anträge und ihre Begründungen geben jeweils die uns mitgeteilten Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen wurden unverändert und ohne Überprüfung durch uns in das Internet eingestellt, soweit sie zugänglich zu machen sind.

Sofern Sie sich diesen Gegenanträgen anschließen möchten, können Sie dies tun, indem Sie in der Hauptversammlung bei dem zugehörigen Tagesordnungspunkt mit "Nein", d.h. gegen den Vorschlag der Verwaltung, stimmen. Gegenanträge, bei denen nicht nur die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern ein inhaltlich abweichender Beschluss herbeigeführt werden soll, sind nachfolgend mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet. Sofern über solche Gegenanträge in der Hauptversammlung eine gesonderte Abstimmung stattfindet, können Sie diese unterstützen oder ablehnen, indem Sie für oder gegen den Gegenantrag stimmen bzw. sich der Stimme enthalten. Wenn Sie die Stimmrechtsvertreter der BASF SE oder eine andere Person zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen, müssen Sie diesen ggf. entsprechende Weisungen erteilen bzw. bereits erteilte Weisungen entsprechend anpassen.

Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen

Wir halten die Gegenanträge für unbegründet und schlagen vor, sie abzulehnen.

Letzte Aktualisierung16. April 2015