Investoren

Gegenanträge

Zu den Punkten 2, 3, 4, 6 und 8 der Tagesordnung unserer Hauptversammlung am 29. April 2010 erhielten wir folgende veröffentlichungspflichtige Gegenanträge:

Zu Punkt 2 der Tagesordnung beantragt die Aktionärin Friederike Bürger, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 der BASF SE in Höhe von 2.176.499.635,06 EUR je gewinnbezugsberechtigte Aktie eine Dividende von 1,95 EUR auszuschütten. Die Dividendensumme betrage dann 1.791.033.453,30 EUR. Weiter beantragt die Aktionärin Bürger, den danach verbleibenden Gewinnbetrag von 385.466.181,76 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aktionär Prof. Dr. Rochlitz beantragt zu Punkt 2 der Tagesordnung, aus dem Bilanzgewinn 200 Mio € für die Beschäftigungssicherung bis zum Jahr 2020 für alle Arbeitsplätze einschließlich eines Verzichts auf betriebsbedingte Kündigungen einzusetzen. Konkret solle dies so aussehen, dass die Beschäftigung auf Vollzeitarbeitsplätzen jährlich erhöht, zumindest aber auf dem Niveau des jeweiligen Vorjahres gehalten werden solle. Die Beschäftigung auf befristeten und Leiharbeitsplätzen solle zu Gunsten von Vollzeitarbeitsplätzen abgebaut werden. Ebenfalls zu Punkt 2 der Tagesordnung beantragt der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, den Bilanzgewinn von 2.176.499.635,06 Euro wie folgt aufzuteilen: Rückstellungen in Amflora-Risikofonds: 500 Millionen Euro, Ausbildungsfonds: 300 Millionen Euro, Ausschüttung an die Aktionäre: 700 Millionen Euro, Gewinnrücklage: 676,5 Millionen Euro.

Die Aktionärin Bürger trägt zur Begründung ihres Antrags vor, dass es der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 der BASF SE in Höhe von 2.176.499.635,06 EUR, der Cashflow des Geschäftsjahres 2009 der BASF SE in Höhe von 6,27 Mio EUR sowie die wirtschaftliche Entwicklung auch im Jahre 2010 zuließen, die Dividendenpolitik der BASF SE auch für das Geschäftsjahr 2009 zu verwirklichen, nämlich die Dividende mindestens auf Vorjahresniveau zu halten. Auch danach könne noch ein ordentlicher Gewinnbetrag von 385.466.181,76 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Der Aktionär Rochlitz begründet seinen Gegenantrag damit, dass sich gesellschaftliche Verantwortung vor allem dadurch zeige, dass die Belange der Beschäftigten gleichrangig behandelt würden wie die des Vorstands oder der Aktionäre. Dies sei eine Komponente sozialer Nachhaltigkeit. Immerhin habe die BASF erkannt, dass überproportional hohe altersbedingte Abgänge in Nordamerika und Europa zu Geschäftsbeeinträchtigungen führen könnten und dass das Risiko einer solchen Beeinträchtigung durch Verlust von Mitarbeitern signifikant sein könne. Die für alle Seiten optimale Lösung sei eine Beschäftigungssicherung bis mindestens 2020 unter Beachtung folgender Randbedingungen: Keine betriebsbedingten Kündigungen bis zum Jahr 2020, Steigerung der Zahl der unbefristeten Vollzeitarbeitsplätze, damit zugleich eine Verminderung von befristeten Arbeitsverträgen und von Leiharbeitsplätzen, keine weitere Arbeitszeitflexibilisierung.

Das Wochenende müsse in der Normalschicht wieder ganz frei bleiben, Entgelte und Gehälter, die unabhängig bleiben sollten von der Ertragssituation der BASF und von Leistungsbeurteilungen durch Vorgesetzte, Einführung humaner Arbeitsbedingungen, die es den Beschäftigten ermögliche, bis zum Rentenalter zu arbeiten und gesund zu bleiben. Zu der gegenwärtigen Häufung von burn-out-Fällen dürfe es erst gar nicht kommen. Im Rahmen dieses Programms der Beschäftigungssicherung müsse auch die demografische Entwicklung angemessen berücksichtigt werden durch folgende Maßnahmen, die alle Beschäftigten erfassen sollten: weniger Belastung durch Optimierungsdruck, weniger Stress durch Zeitvorgaben, Zielvorgaben, die in der Normalarbeitszeit erfüllt werden könnten und nicht zu maßloser Überarbeit führen würden wie aktuell üblich, mehr Gesundheitsprogramme und Unterstützung von privaten Initiativen zur Gesundheitsverbesserung der einzelnen Beschäftigten, Verkürzung von Wochen- und Lebensarbeitszeit in den letzten Jahren vor der Verrentung ohne Entgeltminderung, altersgerechte Arbeitsbedingungen, ständige Weiterqualifizierung, insbesondere auch von älteren Mitarbeiter/innen. Diese Maßnahmen könnten nur im Zusammenhang mit einer Aufgabe der unsinnigen und unnachhaltigen Wachstumsorientierung erfolgen. Der Wachstumskurs des Vorstandsvorsitzenden habe schon jetzt einen Dämpfer bekommen: das Ziel der jährlichen Erhöhung der Dividende widerspreche allen ökonomischen und naturwissenschaftlichen Gesetzen.

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre führt zur Begründung seines Antrags an, dass die BASF mit dem Anbau der Amflora enorme Risiken eingehe. Die Weltgesundheitsorganisation habe die Genkartoffel Amflora wegen ihrer Antibiotikaresistenzmarkergene als gesundheitliches Risiko bewertet. Laut der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt solle gemäß Artikel 4 Absatz 2 die Verwendung von Antibiotikaresistenzmarkern in GVO schrittweise bis zum 31.12.2008 ganz eingestellt werden. Es sei daher nicht nachvollziehbar und völlig unverantwortlich, im Jahre 2010 noch gentechnisch veränderte Organismen in die Umwelt freizusetzen, die eben jener Freisetzungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates widersprächen. Nachdem selbst zwei Wissenschaftler der europäischen Lebensmittel-Zulassungsbehörde EFSA wissenschaftliche Zweifel an der Unbedenklichkeit der Amflora geäußert hätten, müsse damit gerechnet werden, dass bei zu erwartenden Schäden, die auf horizontalen Gentransfer zurückzuführen seien, die Antibiotika Kanamycin und Neomycin zur medizinischen Therapie nicht mehr herangezogen werden könnten. Dadurch würde nicht nur Leib und Leben unserer Bevölkerung aufs Spiel gesetzt, dieser Umstand könne innerhalb der nächsten Jahre Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen. Daher sei es ein Gebot der Menschlichkeit, die Gesellschaft vor dieser unabsehbaren Gefahr zu schützen und vom Anbau der Amflora abzusehen. Sollte der Konzern auf einem Anbau dieser veralteten Risikotechnologie beharren, sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dies mit hohen Folgekosten verbunden sei. Deshalb werde BASF aufgefordert, 500 Millionen Euro aus dem Bilanzgewinn in einen Amflora-Risikofonds einzuzahlen. Mit der Übernahme des Schweizer Pharmakonzerns Ciba habe die BASF am badischen Standort Grenzach Ausbildungsplätze abgebaut. Um diese und andere Ausbildungsplätze zu erhalten, fordere der Dachverband, 300 Millionen Euro aus dem Bilanzgewinn in einen Ausbildungsfonds einzuzahlen.

Zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung stellen der Aktionär Rochlitz und der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre den Antrag, den Mitgliedern des Aufsichtsrats und den Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2009 keine Entlastung zu erteilen.

Der Aktionär Rochlitz trägt zur Begründung seines Antrags vor, dass beide Gremien nicht in der Lage oder nicht willens gewesen seien, die Konsequenzen aus dem von UNO und Weltbank herausgegebenen Weltagrarbericht von 2008 (deutsche Fassung im Okt 2009) zu ziehen. Dem Weltagrarbericht zufolge sei ein "Weiter so" in der Landwirtschaft, also eine chemie- und gentechnik-orientierte industrielle Landwirtschaft, verbunden mit: Steigerung der Armut und des Hungers in Entwicklungs- und Schwellenländern, Fortsetzung und Steigerung der Bodendegradation durch Intensivlandwirtschaft (jetzt schon über 1 Mrd t Ernteverlust), Ausbeutung von Süsswasserreserven, Versalzung der bewässerten Flächen, Zerstörung der biologischen Artenvielfalt durch großflächige Monokulturen, Zerstörung der Regenwälder , um an fruchtbarere Böden zu gelangen, Multiplizierung dieser Effekte mit Hilfe gentechnisch veränderter Pflanzen. Eine Veränderung der Geschäftspolitik im Sinne des Weltagrarberichts sei demnach dringend vonnöten – auch, um dem Anspruch gerecht zu werden, bei der CO2-Bilanz dreimal mehr Treibhausgase mit BASF-Produkten zu vermeiden, wie bei der Produktion entstünden. Diese Bilanz gelte derzeit mit Sicherheit nicht für die BASF-Produkte im Landwirtschaftssektor. Weiter erwähnt der Aktionär zwei Beispiele für die diesem Bericht entgegen gesetzte Geschäftspolitik der BASF: In Indien würden beim Projekt Samruddhi mit großem Personalaufwand die Mengen der eingebrachten Pestizide massiv gesteigert. Unbeachtet bleibe dabei die nachhaltige Störung der Bodenfruchtbarkeit, die letztlich vollends zerstört werden könne. Mit Amflora habe BASF eine gentechnisch veränderte Kartoffel entwickelt und dürfe sie nun leider auch versuchsweise anbauen. Doch die mit diesem Produkt anvisierte Stärkeindustrie zeige bisher kein Interesse an ihr. Zudem sei ein Konkurrenzprodukt entwickelt worden auf der Basis klassischer Pflanzenzüchtung. Die Amflora sei also überflüssig.

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre begründet seinen Antrag zu Punkt 3 der Tagesordnung damit, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats der BASF SE ihrer Kontrollpflicht gegenüber dem Vorstand nicht nachgekommen seien. Der Aufsichtsrat hätte vom Vorstand den Nachweis einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Gen-Kartoffel Amflora verlangen müssen. Nach Art. 13 Abs. 2 der Freisetzungsrichtlinie müsse eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Die Kriterien der Durchführung der UVP seien im Anhang II zur Freisetzungsrichtlinie geregelt. Es sei insbesondere so, dass sich folgende Schlussfolgerungen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung ableiten lassen können müssten (Anhang II D.2.): "Mögliche sofortige und/oder spätere Auswirkungen der direkten und indirekten Interaktionen zwischen den genetisch veränderten höheren Pflanzen und den Zielorganismen wie Räuber, Parasiten und Pathogenen (falls zutreffend) auf die Umwelt" (Anhang II D.2. Ziff. 4). "Mögliche sofortige und/oder spätere Auswirkungen der direkten und indirekten Wechselwirkungen zwischen den genetisch veränderten höheren Pflanzen und den Nichtzielorganismen auf die Umwelt einschließlich der Auswirkungen auf Populationsniveaus der Konkurrenten, Pflanzenfresser, Symbionten (falls zutreffend), Parasiten und Pathogenen" (Anhang II D.2. Ziff. 5). "Mögliche sofortige und/oder spätere Auswirkungen auf die Gesundheit von Tieren und Auswirkungen auf die Futter- und die Nahrungsmittelkette infolge des Verzehrs von genetisch veränderten höheren Pflanzen und aus ihnen gewonnenen Erzeugnissen, wenn die Nutzung der GVO als Futter beabsichtigt sind." (Anhang II D.2. Ziff. 7). Im Rahmen des Anmeldungsverfahrens hätten schon im Jahre 2005 mehrere Mitgliedstaaten die von der BASF vorgelegte UVP als völlig unzureichend eingestuft. Dies gelte ebenso für die vorgenommenen Ergänzungen durch Feldstudien. Auch diese hätten nicht dazu geführt, dass die UVP den Anforderungen des Anhangs II der Freisetzungsrichtlinie schließlich entsprochen hätte. Den Gegenantrag zu Punkt 4 der Tagesordnung begründet der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre damit, dass der Vorstand am Standort Grenzach in unverantwortlicher Weise Ausbildungsplätze abbaue und somit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gefährde. Mit der Übernahme von Ciba durch die BASF sei mit dem Abbau der Arbeitsplätze am Standort Grenzach auch ein Abbau der Ausbildungsplätze erfolgt. Vorher seien jährlich rund 15 neue Auszubildende aufgenommen worden. In diesem Jahr seien es gar keine mehr und ab 2011 eine nach Bedarf zu bestimmende Größenordnung. Aus Sicht der BASF-Verantwortlichen seien das höchstens noch zwei bis drei junge Leute, denen man eine Ausbildungschance böte. Das sei ein betrieblicher, wirtschaftlicher und menschlicher Verlust: Betrieblich, weil das Know-how und die Kapazität für eine kompetente Aus- und Weiterbildung verloren gingen. Wenn man keine Ausbilder mehr beschäftigen könne, welche für kompetenten Nachwuchs sorgten und auch in der Weiterbildung gebraucht würden, drohe ein Qualifikationsverlust und in absehbarer Zeit ein Verlust an Wettbewerbsfähigkeit. Es schade nicht, mehr Auszubildende zu rekrutieren, als nach Lehrabschluss vom Betrieb benötigt würden, im Gegenteil: Der Betrieb habe dann Auswahlmöglichkeiten und könne sich die besten Fachkräfte sichern. Wirtschaftlich sei der Abbau ein Verlust, weil das in den deutschsprachigen Ländern bewährte System der Betriebslehre auf das Engagement der Ausbildungsbetriebe angewiesen sei. Die pharmazeutische und chemische Branche hätten in dieser Hinsicht eine Vorbildfunktion. Sie könne sich dieses Engagement auch weiterhin leisten. Menschlich und sozial schade der Abbau, weil ein guter Berufsabschluss die beste Garantie für eine berufliche Perspektive biete und somit die beste Prävention gegen Arbeitslosigkeit und Fürsorgeabhängigkeit darstelle.

Der Dachverband fordere die Gesellschaft auf, sich für die künftige Ausbildung nicht nur am eigenen Bedarf zu orientieren, sondern auch an der gesellschaftlichen Verantwortung in der Region. Mit eigenen Ausbildern könne das theoretische Know-how im eigenen Hause mit den praktischen Kenntnissen vor Ort sinnvoll verknüpft werden. Nur so bleibe ein Produktionsbetrieb auf Dauer zukunftsfähig, so dass ihn die BASF in Grenzach weiter betreiben könne.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung stellt der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre den folgenden Antrag:

"Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre widerspricht der von der Verwaltung vorgelegten Satzungsänderung und beantragt, die BASF SE solle weiter an Inhaberaktien festhalten.

Zur Begründung dieses Antrags wird Folgendes vorgetragen:

"Die Einführung der Namensaktie führt zu einem Problem, das schon hinlänglich unter dem Stichwort "gläserner Aktionär" diskutiert wurde. Namensaktien können insbesondere für Belegschaftsaktionärinnen und –aktionäre erhebliche Nachteile verursachen. Um alle Aktionärsrechte wahrnehmen zu können, muss sich der Aktionär im Aktienregister der BASF eintragen lassen. Damit kennt die BASF Name, Anschrift, Geburtsdatum und die Zahl der Aktien. Die Einladung zur Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nicht mehr von ihrer Depotbank, sondern direkt von der BASF. Bei Ihr müssen Sie auch die Eintrittskarte bestellen, um eine Hauptversammlung zu besuchen. Wenn Sie Ihre Stimmrechte an eine Bank oder Aktionärsvereinigung übertrage möchten, müssen Sie die speziellen Formulare verwenden, die Ihnen die Aktiengesellschaft dafür zuschickt. Auf diesen Formularen steht der Name des Aktionärs. Die BASF erfährt also, an wen der Aktionär seine Stimmen weitergibt."

Zu Punkt 8 der Tagesordnung stellt der Aktionär Helmut Steffes folgenden Antrag:

"...Teilrecht B ist werthaltig, wenn die Performance der BASF Aktie besser ist als die des MSCI World Chemicals Index, berechnet in lokaler Währung (relative Hürde)."

Er trägt zur Begründung Folgendes vor:

"Im Rahmen der relativen Betrachtung haben Sie auf den Index MSCI World Chemicals Index zurückgegriffen. Da die BASF hauptsächlich in diesem Bereich tätig ist, ist die Wahl des Indexes nachvollziehbar. Was ich beanstande ist, dass diese Indexwahl nicht eineindeutig ist. Grundsätzlich bieten Indexanbieter wie Morgan Stanley verschiedene Ausprägungen an. Abhängig vom Indexanbieter wird eine Performance Variante, eine Total Return Variante und eine Net Return Variante angeboten. Abhängig von der Wahl der Ausprägung hängt natürlich auch das Überschreiten der Hürde ab. Weiterhin ist nicht verständlich was mit lokaler Währung zu verstehen ist. Bedeutet dies nun EUR oder USD. Der MSCI World Chemicals Index wird normalerweise in USD notiert. Da die Entwicklung gegenüber der Wertentwicklung der BASF Aktie gemessen werden soll, kann nur eine Umrechnung des Indexes in EUR als sinnvoll erachtet werden. Folglich sollte der o.g. Passus dahingehend geändert werden:

Teilrecht B ist werthaltig, wenn die Performance der BASF Aktie besser ist als die des MSCI World Chemical Index, Total Return, umgerechnet in EUR (relative Hürde)."

Stellungnahme der Verwaltung

Zum Gegenantrag der Aktionärin Bürger:

Der Dividendenvorschlag von 1,70 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2009 berücksichtigt die außerordentlich schwierige wirtschaftliche Lage im vergangenen Jahr. Der Vorstand folgt seiner Ankündigung im Jahr 2009, die Dividende zu senken, wenn die BASF ihre Kapitalkosten nicht verdient. Trotz der um 0,25 € je Aktie geringeren Ausschüttung bietet die BASF weiterhin eine attraktive Dividendenrendite von 3,9% auf Basis des Jahresschlusskurses 2009.

Zu den Behauptungen in den Gegenanträgen des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und des Aktionärs Rochlitz in Bezug auf die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora:

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat wiederholt die Sicherheit der Amflora für Mensch, Tier und Umwelt bestätigt. Darüber hinaus erklärte EFSA zum npt2 Antibiotikaresistenz-Gen, dass bei der Erstellung des gemeinsamen Gutachtens zwei Minderheitsmeinungen zum Ausdruck gebracht und eingehend berücksichtigt wurden. Weitere Klarstellungen oder wissenschaftliche Studien seien derzeit nicht notwendig. Die Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18/EC zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) stellt die Grundlage der Genehmigungsentscheidung für die Amflora-Kartoffel durch die EU Kommission dar. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde durch EFSA auf Grundlage der von BASF eingereichten Unterlagen durchgeführt. Die Sicherheit von Amflora wurde bestätigt und die vorgelegten Daten wurden als ausreichend bewertet.

Die Nachfrage nach Amylopektinstärke ist der Grund, warum seit Jahrzehnten an der Entwicklung von Amylopektinkartoffeln gearbeitet wird. Unsere Partner in der Stärkeindustrie sind führende Kartoffelstärkeproduzenten in Europa. Sie sehen in Amflora einen wettbewerbsfähigen Zugang zu reiner Amylopektinstärke für industrielle Anwendungen in der Papier-, Klebstoff- oder Textilindustrie.

Zu den übrigen Gegenanträgen des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und des Aktionärs Rochlitz:

Die Namensaktie ist eine in Deutschland gängige und verbreitete Aktienform, die u.a. den Versand der Hauptversammlungsunterlagen an die Aktionäre der Gesellschaft wesentlich vereinfacht. Nachteile für Aktionäre können wir im Hinblick auf die Einführung der Namensaktie nicht erkennen.

Was die übrigen Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und des Aktionärs Rochlitz anbelangt, stellen wir fest, dass diese in Teilen Argumente und Vorschläge aus vergangenen Jahren wiederholen. Wir halten sie weder für sinnvoll noch für sachdienlich.

Zum Gegenantrag des Aktionärs Steffes:

Für die Bestimmung der Werthaltigkeit des Teilrechts B im Rahmen des LTI-Programms wird auf die Performance des MSCI World Chemicals IndexSM auf Basis reinvestierter Nettodividenden abgestellt (Net Return-Variante). Dieses Vorgehen entspricht der Berechnungsmethodik für die Performance der BASF-Aktie, die jeweils eine Reinvestition der von BASF verkündeten Bardividenden unterstellt. Im Übrigen wird in der Erläuterung zu Punkt 8 der Tagesordnung das System der Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt dargestellt. Um hier die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit zu wahren, ist eine Darstellung von Details wie die verwendete Ausprägung des Referenzindex für ein Teilrecht im Rahmen des LTI-Programms nicht angezeigt. Darüber hinaus wird die Performance der im MSCI World Chemicals IndexSM enthaltenen Unternehmen in deren jeweiligen Landeswährung gemessen (im Euroraum ansässige Unternehmen in EUR, in den USA ansässige Unternehmen in USD, etc.), um Währungseinflüsse auf die relative Hürde (Teilrecht B) zu reduzieren.

Zusammenfassend bleiben wir bei unserer Empfehlung, zu den Punkten 2, 3, 4, 6 und 8 der Tagesordnung in Sinne der Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu stimmen.

BASF SE

Der Vorstand

Letzte Aktualisierung16. April 2009