8. August 2023
Grenzach

Kesslergrube: Vorgehen wird neu bewertet

BASF hat sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ende Juni dafür entschieden, das Projekt der Einkapselung zu stoppen. Aufgrund des Urteils muss sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erneut mit dem Sanierungsplan der Kesslergrube auseinandersetzen. Bis ein Entscheid gefällt ist und endgültige Rechtssicherheit besteht, wird Zeit ins Land ziehen. Diese Zeit wird BASF jetzt nutzen, um das Vorgehen für ihren Anteil der Kesslergrube ergebnisoffen neu zu bewerten. 

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Seit der Einreichung der Pläne zur Sanierung des BASF-Anteils der Kesslergrube sind rund zehn Jahre vergangen, in denen sich drei wichtige Aspekte verändert haben. Zum einen legt das Umweltrecht neue Schwerpunkte, zum Beispiel bezüglich CO2-Ausstoß und des Verbrauchs fossiler Energien bei einer Sanierung. Zum anderen haben sich die technologischen Möglichkeiten und Methoden weiterentwickelt. 

Ferner gilt es, den Zustand des Grundwassers im Abstrom der Kesslergrube neu zu bewerten, der seit vielen Jahren lückenlos überwacht wird. In den vergangenen Jahren haben sich die Belastungen verringert. Dieser Trend setzt sich auch nach Abschluss der Roche-Sanierung weiter fort. Nun besteht erstmals die Möglichkeit, die Situation im BASF-Anteil der Kesslergrube spezifisch und unabhängig von umliegenden Arealen zu ermitteln. Daraus wird sich ein neues, aktuelles Bild des tatsächlichen Sanierungbedarfs ergeben.
 

Wie die Situation vor Ort ist 

Die Kesslergrube ist bis in die 1970er-Jahre als Mischdeponie von der Gemeinde, von Entsorgungsfirmen, Gewerbe und Industrie genutzt worden. Sie setzt sich überwiegend aus Haushalts- und Gewerbeabfällen sowie Bodenaushub und Bauschutt zusammen. Der Anteil an Abfällen aus der chemischen Produktion wird lediglich auf zwei bis drei Prozent geschätzt.

Von der Kesslergrube geht keine unmittelbare Gefährdung aus, weil das Areal außerhalb der Trinkwassergewinnung liegt. Zudem wird das Grundwasser zum nahen Werkbrunnen von BASF abgelenkt, anschließend gereinigt und dem Rhein zugeführt. 
 

Wie es nun weitergeht

Die Sanierung wird nun vollständig neu geplant. Die Neubewertung folgt den klaren Vorgaben des deutschen Bodenschutzrechts. Neben der zuständigen Behörde – dem Landratsamt Lörrach als direktem Ansprechpartner – wirkt die fachlich hochkarätig besetzte Altlastenbewertungskommission in der Entscheidungsfindung mit. Wie bereits vor zehn Jahren wird voraussichtlich auch die Gemeinde Grenzach-Wyhlen wieder dort vertreten sein.