Investoren

Veröffentlichung Stimmrechtsmitteilungen

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre und Personen, die Zugriff auf Stimmrechte haben, dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn sie durch Erwerb oder Veräußerung von Aktien oder anderen Finanz­instrumen­ten oder in sonstiger Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einer börsen­notierten Gesellschaft erreichen, überschreiten oder unterschreiten (§§ 33, 38 und 39, vormals §§ 21, 25 und 25 a WpHG). Der Emittent ist verpflichtet, Stimmrechts­mitteilungen unverzüglich zu veröffentlichen.

Übersicht der wichtigen Aktionäre

  • Meldepflichtige Aktionäre aufgrund von Aktienbesitz nach §§ 33, 34 WpHG (>3 %):
    BlackRock Inc. (5,86 %, 01.10.2024)
  • Meldepflichtige Aktionäre aufgrund von Finanz­instru­men­ten mit bindenden Aktien­erwerbs­rechten nach § 38 WpHG (>5 %): 
    keine
  • Gesamtstimmrechte aus Aktien nach §§ 33, 34 WpHG und Finanz­instrumenten nach § 38 WpHG (>5 %):
    BlackRock Inc. (5,94 %, 01.10.2024)

Wir bitten Aktionäre, die verpflichtet sind, der BASF SE eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgende Adresse zu richten:

BASF SE
Investor Relations
67056 Ludwigshafen
Telefax: +49 621 60 22500
E-Mail: stefanie.wettberg@basf.com und ir@basf.com


Die BASF SE hat seit dem 01.01.2013 folgende Stimmrechtsmitteilungen erhalten:

2025

Datum der Schwellen­berührung Mitteilungspflichtiger Art der Mitteilung
(§§ 33, 38, 39 WpHG)
Veröffentlichung
20.03.2025 The Goldman Sachs Group, Inc. Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten 26.03.2025
19.03.2025 The Goldman Sachs Group, Inc. Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten 25.03.2025
07.03.2025 The Goldman Sachs Group, Inc. Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten 14.03.2025

2024

2023

2022

2020

2018

2017

2016

2015

2014

2013

Letzte Aktualisierung26. März 2025