Wer wir sind
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der BASF SE hat vier Aufsichtsratsausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss.
Personalausschuss
Mitglieder
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer * (Vorsitz)
Dr. Kurt Bock *
Prof. Dr. Thomas Carell *
Tatjana Diether *
Sinischa Horvat *
Michael Vassiliadis
Aufgaben
- Bereitet die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat sowie die mit den Vorstandsmitgliedern abzuschließenden Anstellungsverträge vor
- Achtet bei den Vorschlägen für die Berufung von Mitgliedern des Vorstands auf deren fachliche Eignung, internationale Erfahrung und Führungsqualität, die langfristige Nachfolgeplanung sowie auf Vielfalt (Diversität) – insbesondere die angemessene Berücksichtigung von Frauen
- Bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das System und die Höhe der Vorstandsvergütung vor
Prüfungsausschuss
Mitglieder
Alessandra Genco * (Vorsitz)
Tatjana Diether *
Michael Vassiliadis
Tamara Weinert *
Aufgaben
- Bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie der Lageberichte einschließlich der nichtfinanziellen Erklärungen und der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor und erörtert die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand
- Befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Abschlussprüfung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und des Compliance- Managementsystems sowie mit Fragen der Compliance
- Ist zuständig für die Beziehungen zum Abschlussprüfer der Gesellschaft: bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor, überwacht dessen Unabhängigkeit, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Abschlussprüfung fest, erörtert mit dem Abschlussprüfer das Prüfungsrisiko, die Prüfungsstrategie und die Prüfungsplanung und vereinbart das Prüfungshonorar, beurteilt die Qualität der Abschlussprüfung und beschließt über die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer; regelmäßiger Dialog hierzu besteht zwischen der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Abschlussprüfer auch außerhalb der Sitzungen, hierzu berichtet die Vorsitzende dem Ausschuss; mit dem Abschlussprüfer berät der Prüfungsausschuss regelmäßig auch ohne den Finanzvorstand oder ein anderes Mitglied des Vorstands
- Befasst sich mit der Nachkontrolle wesentlicher Akquisitions- und Investitionsprojekte
- Ist zuständig für die Überwachung des internen Verfahrens zur Erfassung von Geschäften mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) sowie zur Sicherstellung der gesetzlichen Zustimmungs- und Veröffentlichungspflichten und entscheidet über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen
- Ist berechtigt, alle von ihm als erforderlich angesehenen Auskünfte vom Abschlussprüfer und vom Vorstand einzuholen, und hat einen direkten Auskunftsanspruch gegenüber den Leitern der Einheiten des Corporate Centers wie „Corporate Audit“ oder „Corporate Compliance“; kann zudem in alle Geschäftsunterlagen von BASF Einsicht nehmen und diese und alle Vermögensgegenstände von BASF prüfen. Mit diesen Prüfungen kann der Prüfungsausschuss auch Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte beauftragen
Besonderer Sachverstand auf den Gebieten Abschlussprüfung und Rechnungslegung
Dem Prüfungsausschuss gehören zwei Mitglieder mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (besonderer Sachverstand) auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung an. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dame Alison Carnwath DBE, verfügt aufgrund ihres Wirtschaftsstudiums, ihrer beruflichen Tätigkeit als Wirtschaftsprüferin und langjährigen Tätigkeit in Prüfungsausschüssen börsennotierter und nicht-börsennotierter Unternehmen über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung einschließlich der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Alessandra Genco verfügt aufgrund ihres Studiums der Wirtschaftswissenschaften, ihrer beruflichen Tätigkeit in Finanzinstituten und ihrer aktuellen Funktion als Finanzvorständin eines börsennotierten international tätigen Unternehmens über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Beide verfolgen intensiv die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Prüfung und bringen diese Expertise aktiv in den Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss ein.
Nominierungsausschuss
Mitglieder
Dr. Kurt Bock * (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer *
Prof. Dr. Thomas Carell *
Liming Chen *
Alessandra Genco *
Tamara Weinert *
Aufgaben
- Identifiziert geeignete Personen für die Aufsichtsratsbesetzung auf Basis der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zusammensetzungsziele
- Bereitet die Vorschläge des Aufsichtsrats zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung vor
Strategieausschuss
Mitglieder
Dr. Kurt Bock * (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer *
Sinischa Horvat *
Alessandra Genco *
André Matta *
Michael Vassiliadis
Aufgaben
- Befasst sich mit der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens
- Bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats zu wesentlichen Akquisitionen und Devestitionen des Unternehmens vor
Einen gesonderten Nachhaltigkeitsausschuss hat der Aufsichtsrat nicht eingerichtet. Das Thema Nachhaltigkeit ist mit seinen auf wirtschaftlichen Erfolg, Umwelt und Soziales bezogenen Aspekten von so zentraler Bedeutung für BASF, dass es als Querschnittsthema regelmäßig und eingehend im Gesamtaufsichtsrat diskutiert wird. Das gilt auch für die bedeutende Frage der Reduzierung von CO2-Emissionen und die angestrebte Umstellung der Unternehmenstätigkeiten auf CO2-freie Energieversorgung und emissionsreduzierte Produktionsprozesse.
* Vom Aufsichtsrat als unabhängig eingestuftes Aufsichtsratsmitglied (zu den angewandten Unabhängigkeitskriterien siehe "Leitung, Geschäftsführung und Überwachung")