Investoren

Kompetenzprofil

Basierend auf einer Selbsteinschätzung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Einschätzung seiner Mitglieder.

Leitender Grundsatz für die Besetzung des Aufsichtsrats ist es, eine qualifizierte Aufsicht und Beratung des Vorstands der BASF SE sicherzustellen. Für die Wahl in den Aufsichtsrat sollen der Hauptversammlung Kandidaten vorgeschlagen werden, die aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen, Integrität, Leistungsbereitschaft, Unabhängigkeit und Persönlichkeit die Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem international tätigen Chemieunternehmen erfolgreich wahrnehmen können.

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats

1 Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschl. Nachhaltigkeitsberichterstattung
2 Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Abschlussprüfung einschl. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
AE = Anteilseignervertreter
AN = Arbeitnehmervertreter

Letzte Aktualisierung 3. Mai 2024